Arbeitsschutz in Deutschland: Gesetze, Pflichten und Aufsicht
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt und gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Für die Überwachung der Vorschriften und Standards im Bereich des Gesundheitsschutzes sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zuständig.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz auf der Grundlage europäischer Richtlinien zum Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz geregelt. Zentrale Pflichten des Arbeitgebers sind die Gefährdungsbeurteilung nach § 5, ihre Dokumentation nach § 6 und die Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Beurteilung psychischer Belastungen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Im Arbeitssicherheitsgesetz sind seit 1973 die Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin (Betriebsärzte) und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit festgelegt. Ihre wesentliche Aufgabe ist es, den Arbeitgeber bei Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Ab 20 Beschäftigten ist zusätzlich ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie unterscheidet die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Welche Einsatzzeiten und Betreuungsformen für Ihren Betrieb gelten, hängt von Branche, Betriebsgröße und Unfallversicherungsträger ab.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
- Sie beurteilen die Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen und dokumentieren das Ergebnis.
- Sie bestellen einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder nutzen ein anderes zulässiges Betreuungsmodell.
- Sie veranlassen oder bieten die arbeitsmedizinische Vorsorge an, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt.
- Sie informieren und unterweisen Ihre Beschäftigten.
Betreuung anfragen
Wir übernehmen die betriebsärztliche Betreuung für Unternehmen jeder Größe. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles schriftliches Angebot.
Zentrale: Augustusburger Straße 21 B, 09111 Chemnitz · Kontakt aufnehmen
FAQ
Wer überwacht den Arbeitsschutz im Betrieb? Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Brauche ich auch bei wenigen Mitarbeitern einen Betriebsarzt? Ja. Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung gilt ab dem ersten Beschäftigten. Die Betreuungsform richtet sich nach der Betriebsgröße.
Was ist der Unterschied zwischen ArbSchG und ASiG? Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflichten des Arbeitgebers, das Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
