Staatlicher Arbeitsschutz
Die Gesetzgebung und die Überwachung ihrer Einhaltung sind Aufgaben des Staates.
Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland auf der Grundlage der Europäischen Arbeitschutzrichtlinien seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) geregelt.
Arbeitssicherheitsgesetz
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit seit 1973 festgeschrieben.
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Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft) nehmen gegenüber den Unternehmen eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich der Einhaltung der von ihnen erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BG-Vorschriften) früher Unfallverhütungsvorschriften (UVV) genannt.
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Unfallversicherung werden die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Seit 2011 sind hier alle Vorschriften zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachzulesen.
Beide Säulen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes in Deutschland stellen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt – zum Wohle der Menschen und der Unternehmen.
Gesetzliche Regelungen
Information und Beratung zu allen relevanten gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie deren aktuellen Änderungen
Gefährdungsbeurteilung
Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, auch für die in den Vordergrund gerückte psychische Gefährdungsbeurteilung
ASA-Sitzungen
Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
Arbeitsplatzbegehung
Regelmäßige Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
Bewertung der Erkenntnisse und Beratung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz
Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
Empfehlungen und Beratung zur Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen unter gesundheitlichen, ergonomischen und/oder leidensgerechten Aspekten
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Beratungen und Stellungnahmen zu beruflichen Einsatzmöglichkeiten, u.a. bei leistungsgeänderten Mitarbeitern
Schutzausrüstung
Beratung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
1. Hilfe
Unterstützung bei der Organisation der 1.Hilfe im Betrieb