Die staatliche Arbeitsschutzbehörde ist für die Überwachung der Compliance mit den Vorschriften und Standards im Bereich des Gesundheitsschutzes zuständig.
Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland seit 1996 gesetzlich (im Arbeitsschutzgesetz – ArbschG) auf der Grundlage der Europäischen Richtlinien für den Bereich des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes am Arbeitsplatz geregelt.
Arbeitssicherheitsgesetz
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit seit 1973 festgelegt. Dabei haben diese Experten die wesentliche Aufgabe, die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
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Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Unfallversicherungsträger üben gegenüber den Arbeitgebern eine Aufsichtsfunktion bezüglich der Einhaltung von Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BG-Vorschriften) aus, die früher als Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bezeichnet wurden.
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ werden die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Diese Vorschriften regeln die Grund- und betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Die Sicherheit und Gesundheit der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht bei den Säulen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Mittelpunkt. Damit soll das Wohl sowohl der Beschäftigten als auch der Unternehmungen gesichert werden.
Gesetzliche Regelungen
Wir bieten Ihnen umfassende Information und Beratung zu allen relevanten gesetzlichen Regelungen und Verordnung sowie deren aktuellsten Änderung.
Gefährdungsbeurteilung
Ich freue mich, an der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mitzuwirken – auch für die jetzt verstärkt in den Fokus gerückten psychischen Gefahrenabschätzungen.
ASA-Sitzungen
Ich würde mich sehr freuen, an den kommenden Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) teilzunehmen.
Arbeitsplatzbegehung
Es ist ratsam, regelmäßige Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen durchzuführen. Auf diese Weise können gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz erkannt und beraten werden.
Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
Wir empfehlen und beraten Sie bei der Planung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung gesundheitlicher, ergonomischer und / oder leidensgerechter Gesichtspunkte.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Beratungen und Stellungnahmen zu beruflichen Einsatzmöglichkeiten, insbesondere bei leistungsgeänderten Mitarbeitern.
Schutzausrüstung
Wir bieten Ihnen gerne unseren Rat und unsere Hilfe an, wenn es darum geht, die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) auszuwählen. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam eine Lösung finden können, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.
1. Hilfe
Sie können sich auf uns verlassen, wenn es darum geht, die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb zu unterstützen. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit bestens versorgt sind.