
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Bestellung als Betriebsarzt, Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung, Begehungen und Arbeitsschutzausschuss.
Betriebsärztliche Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen aus einer Hand: mit einem festen Facharzt als Ansprechpartner, Untersuchungstagen in Ihrem Unternehmen und einem schriftlichen Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden.
Mahmoud JaberFacharzt für Arbeitsmedizin
Jeder Arbeitgeber braucht ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt (§ 2 Arbeitssicherheitsgesetz). Wir übernehmen die Bestellung, die Vorsorge Ihrer Beschäftigten und die Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Aufsicht.

Bestellung als Betriebsarzt, Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung, Begehungen und Arbeitsschutzausschuss.

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV – von Bildschirmarbeit bis Lärm, Haut und Infektionsgefährdung.

Kurzfristig, nach Absprache innerhalb von 72 Stunden – ideal für Zeitarbeit, Logistik und Schichtbetriebe.
Ärztliche Untersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung inklusive Sehtest – auch als Sammeltermin für Ihre Flotte.
Impfaktionen vor Ort, Titerbestimmungen und Nachweise nach dem Masernschutzgesetz.

Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung – einschließlich psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG.
Hinter Betriebsarzt deutschlandweit steht eine inhabergeführte Facharztpraxis mit Hauptsitz in Chemnitz und Praxis in Leipzig. Sie sprechen mit dem Arzt, der Ihren Betrieb betreut – nicht mit einem Callcenter. Untersuchungen finden in der Praxis oder mit mobiler Technik direkt bei Ihnen statt.

Kurzformular ausfüllen oder anrufen: Branche, Zahl der Beschäftigten, Standorte – mehr brauchen wir für den Anfang nicht.
Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot mit dem passenden Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2.
Bestellungsurkunde, Erstbegehung und Vorsorgeplanung – die Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Aufsicht übernehmen wir.
Welche Vorsorgen nötig sind, hängt von den Tätigkeiten ab. Wir kennen die typischen Anlässe – und planen Untersuchungen so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
Fahr- und Steuertätigkeit, Stapler, Führerscheinuntersuchungen, Schichtarbeit.
Infektionsgefährdung, Impfungen, Masernschutz, Rücken- und Hautbelastung.
Lärm, Gefahrstoffe, Atemschutz, Arbeiten mit Absturzgefahr.

Bildschirmarbeit, psychische Belastung, ergonomische Beratung.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen setzen die Neufassung schrittweise in Kraft. Wir prüfen, welche Fassung für Sie gilt und welches Betreuungsmodell am wirtschaftlichsten ist.
Von unseren Standorten aus betreuen wir Unternehmen in ganz Deutschland – mit Untersuchungstagen direkt im Betrieb. Wählen Sie Ihre Region für Details.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 – für kleine Betriebe gibt es vereinfachte Modelle.
Immer der Arbeitgeber. Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt und darf nicht auf die Beschäftigten umgelegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).
Ein schriftliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Den Betreuungsstart planen wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Einstellungsuntersuchungen nach Absprache innerhalb von 72 Stunden.
Ja. Mit mobiler Technik – Sehtest, Audiometrie, Lungenfunktion, Labor und Impfungen – führen wir Untersuchungstage direkt bei Ihnen durch, auf Wunsch auch am Wochenende oder zur Nachtschicht.
Nein. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber nur eine Bescheinigung über Anlass und Datum. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.