Facharzt für Arbeitsmedizin · deutschlandweit

Ihr Betriebsarzt – persönlich, schnell, direkt im Betrieb

Betriebsärztliche Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen aus einer Hand: mit einem festen Facharzt als Ansprechpartner, Untersuchungstagen in Ihrem Unternehmen und einem schriftlichen Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden.

Arzt im weißen Kittel schreibt am Schreibtisch Notizen
Mahmoud JaberFacharzt für Arbeitsmedizin
  • Angebot in 24 h
  • Termine auch am Wochenende
  • Deutschlandweit vor Ort
Leistungen

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Jeder Arbeitgeber braucht ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt (§ 2 Arbeitssicherheitsgesetz). Wir übernehmen die Bestellung, die Vorsorge Ihrer Beschäftigten und die Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Aufsicht.

Ihr Ansprechpartner

Mahmoud Jaber, Facharzt für Arbeitsmedizin

Hinter Betriebsarzt deutschlandweit steht eine inhabergeführte Facharztpraxis mit Hauptsitz in Chemnitz und Praxis in Leipzig. Sie sprechen mit dem Arzt, der Ihren Betrieb betreut – nicht mit einem Callcenter. Untersuchungen finden in der Praxis oder mit mobiler Technik direkt bei Ihnen statt.

  • Fester ärztlicher Ansprechpartner statt wechselnder Ärzte
  • Schriftliches Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden
  • Termine auch am Wochenende und für die Nachtschicht
  • Mobile Technik: Sehtest, Audiometrie, Lungenfunktion, Labor, Impfungen

Mehr über uns

Mahmoud Jaber, Facharzt für Arbeitsmedizin
So einfach starten Sie

In drei Schritten zum Betriebsarzt

  1. Anfrage stellen

    Kurzformular ausfüllen oder anrufen: Branche, Zahl der Beschäftigten, Standorte – mehr brauchen wir für den Anfang nicht.

  2. Angebot in 24 Stunden

    Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot mit dem passenden Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2.

  3. Start in der Regel innerhalb von 14 Tagen

    Bestellungsurkunde, Erstbegehung und Vorsorgeplanung – die Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Aufsicht übernehmen wir.

Branchen

Arbeitsmedizin, die zu Ihrer Branche passt

Welche Vorsorgen nötig sind, hängt von den Tätigkeiten ab. Wir kennen die typischen Anlässe – und planen Untersuchungen so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.

Neu seit 2025/2026

DGUV Vorschrift 2 neu gefasst – was gilt für Ihren Betrieb?

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen setzen die Neufassung schrittweise in Kraft. Wir prüfen, welche Fassung für Sie gilt und welches Betreuungsmodell am wirtschaftlichsten ist.

Einsatzgebiete

Deutschlandweit für Sie im Einsatz

Von unseren Standorten aus betreuen wir Unternehmen in ganz Deutschland – mit Untersuchungstagen direkt im Betrieb. Wählen Sie Ihre Region für Details.

Unsere Standorte

  • Chemnitz Augustusburger Straße 21 B
  • Dresden Hoyerswerdaer Str. 40 Händelallee 21
  • Magdeburg Lübecker Str. 53-63
  • Plauen Stresemannstraße 62
  • Köln Heinrich-Pesch-Straße 3
  • Augsburg Werner-von-Siemens-Straße 6
  • Leipzig Ferdinand-Rhode-Straße 20 Marienbrunnenstraße 4

Betriebsarzt in Ihrer Region

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber uns oft fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? +49 (0) 1520 9440132

Ab wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 – für kleine Betriebe gibt es vereinfachte Modelle.

Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Immer der Arbeitgeber. Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt und darf nicht auf die Beschäftigten umgelegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

Wie schnell können Sie bei uns anfangen?

Ein schriftliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Den Betreuungsstart planen wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Einstellungsuntersuchungen nach Absprache innerhalb von 72 Stunden.

Kommen Sie zu uns in den Betrieb?

Ja. Mit mobiler Technik – Sehtest, Audiometrie, Lungenfunktion, Labor und Impfungen – führen wir Untersuchungstage direkt bei Ihnen durch, auf Wunsch auch am Wochenende oder zur Nachtschicht.

Erfährt der Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse?

Nein. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber nur eine Bescheinigung über Anlass und Datum. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

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