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Ihr Betriebsarzt – persönlich, schnell, direkt im Betrieb
Betriebsärztliche Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen aus einer Hand: mit einem festen Facharzt als Ansprechpartner, Untersuchungstagen in Ihrem Unternehmen und einem schriftlichen Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden.
Jeder Arbeitgeber braucht ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt (§ 2 Arbeitssicherheitsgesetz). Wir übernehmen die Bestellung, die Vorsorge Ihrer Beschäftigten und die Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Aufsicht.
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Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Wir übernehmen die Bestellung als Betriebsarzt, die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung – mit dem Betreuungsmodell, das zu Ihrer Betriebsgröße und Ihrem Unfallversicherungsträger passt.
Bestellung mit Urkunde für Berufsgenossenschaft und Aufsicht
Vorsorge nach ArbMedVV für alle Tätigkeiten mit besonderer Belastung – von Bildschirmarbeit bis Lärm, Haut und Infektionsgefährdung. Wir planen die Termine so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
Untersuchungstage direkt in Ihrem Betrieb
Vorsorgebescheinigung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Fristen und Wiederholungen im Blick
Mobile Technik: Sehtest, Audiometrie, Lungenfunktion
Kurzfristige Termine für neue Beschäftigte – ideal für Zeitarbeit, Logistik und Schichtbetriebe. Sie erhalten eine klare Eignungsaussage; medizinische Befunde bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht.
Wir impfen Ihre Beschäftigten im Betrieb, bestimmen bei Bedarf den Impfschutz im Blut (Titer) und stellen die Nachweise aus, die etwa das Masernschutzgesetz verlangt.
Wir wirken an Ihrer Gefährdungsbeurteilung mit – einschließlich der psychischen Belastung nach § 5 ArbSchG – und leiten daraus ab, welche Vorsorgen und Maßnahmen nötig sind.
Hinter Betriebsarzt deutschlandweit steht eine inhabergeführte Facharztpraxis mit Hauptsitz in Chemnitz und Praxis in Leipzig. Sie sprechen mit dem Arzt, der Ihren Betrieb betreut – nicht mit einem Callcenter. Untersuchungen finden in der Praxis oder mit mobiler Technik direkt bei Ihnen statt.
Kurzformular ausfüllen oder anrufen: Branche, Zahl der Beschäftigten, Standorte – mehr brauchen wir für den Anfang nicht.
2
Angebot in 24 Stunden
Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot mit dem passenden Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2.
3
Start in der Regel innerhalb von 14 Tagen
Bestellungsurkunde, Erstbegehung und Vorsorgeplanung – die Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Aufsicht übernehmen wir.
Branchen
Arbeitsmedizin, die zu Ihrer Branche passt
Welche Vorsorgen nötig sind, hängt von den Tätigkeiten ab. Wir kennen die typischen Anlässe – und planen Untersuchungen so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
DGUV Vorschrift 2 neu gefasst – was gilt für Ihren Betrieb?
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen setzen die Neufassung schrittweise in Kraft. Wir prüfen, welche Fassung für Sie gilt und welches Betreuungsmodell am wirtschaftlichsten ist.
Von unseren Standorten aus betreuen wir Unternehmen in ganz Deutschland – mit Untersuchungstagen direkt im Betrieb. Wählen Sie Ihre Region für Details.
Ab wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 – für kleine Betriebe gibt es vereinfachte Modelle.
Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Immer der Arbeitgeber. Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt und darf nicht auf die Beschäftigten umgelegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).
Wie schnell können Sie bei uns anfangen?
Ein schriftliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Den Betreuungsstart planen wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Einstellungsuntersuchungen nach Absprache innerhalb von 72 Stunden.
Kommen Sie zu uns in den Betrieb?
Ja. Mit mobiler Technik – Sehtest, Audiometrie, Lungenfunktion, Labor und Impfungen – führen wir Untersuchungstage direkt bei Ihnen durch, auf Wunsch auch am Wochenende oder zur Nachtschicht.
Erfährt der Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse?
Nein. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber nur eine Bescheinigung über Anlass und Datum. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.