
Betriebsarzt für Unternehmen
Pflicht nach ASiG, Aufgaben, Betreuungsmodelle und Ablauf der Bestellung.
Von der Bestellung als Betriebsarzt über die arbeitsmedizinische Vorsorge bis zur Beratung bei Gefährdungsbeurteilung und Wiedereingliederung: Hier finden Sie alle Leistungen von Mahmoud Jaber, Facharzt für Arbeitsmedizin, geordnet nach Themen. Jede Karte führt zur ausführlichen Seite.

Für Firmen ab 50 Mitarbeitern gibt es besondere Angebote. Sprechen Sie uns an.
Jeder Arbeitgeber muss einen Betriebsarzt bestellen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers.

Pflicht nach ASiG, Aufgaben, Betreuungsmodelle und Ablauf der Bestellung.

Aufgabenfelder, Einsatzzeiten und Betreuungsgruppen nach DGUV Vorschrift 2.

ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV: was Arbeitgeber konkret tun müssen.
Betreuung für Pflege, Logistik und weitere Branchen mit typischen Gefährdungen.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die früheren G-Grundsätze nennen wir zur Orientierung mit.

Überblick: Vorsorgearten, Fristen, Vorsorgebescheinigung.
Vorsorge bei Lärmbelastung am Arbeitsplatz, mit Audiometrie vor Ort.
Feuchtarbeit und hautbelastende Tätigkeiten.
Vorsorge für Beschäftigte, die Atemschutzgeräte tragen.

Angebotsvorsorge mit Sehtest für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze.
Arbeiten in der Höhe und mit Absturzgefahr.
Gesundheitswesen, Pflege, Labor und Abfallwirtschaft.

Heben, Tragen, Zwangshaltungen und repetitive Tätigkeiten.

Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anhang der ArbMedVV.

Vorsorge auch nach Ende der Tätigkeit.
Eignungsuntersuchungen beantworten, ob jemand eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich ausüben kann. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage oder die Einwilligung der untersuchten Person und sind von der Vorsorge zu trennen.

Nach Absprache innerhalb von 72 Stunden, auch im Betrieb.
Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Stapler, Kran, Fahrzeuge und Leitstände.
Impfungen, Titerbestimmungen und Untersuchungen führen wir mit mobiler Technik direkt bei Ihnen durch.
Impfangebote bei beruflichen Infektionsrisiken, Immunitätsnachweise und Titer.

So läuft ein Untersuchungstag in Ihrem Betrieb ab.
Der Betriebsarzt berät die Geschäftsleitung, Führungskräfte und Beschäftigte. Diese Themen fragen Unternehmen am häufigsten an.

Arbeitsmedizinische Prüfung und Ergänzung Ihrer Beurteilung nach § 5 ArbSchG.

Beurteilung psychischer Belastung: Verfahren, Ablauf, Datenschutz.
Teilnahme an ASA-Sitzungen nach § 11 ASiG, auch per Video.

Gesundheitsmanagement und Eingliederung nach § 167 SGB IX.

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen nach dem Mutterschutzgesetz.
Erstuntersuchung und Nachuntersuchung für Jugendliche nach JArbSchG.
Die Bestellung eines Betriebsarztes nach § 2 ASiG. Alle weiteren Leistungen, etwa Vorsorge oder Beratung, ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der DGUV Vorschrift 2 Ihres Trägers.
Ja, zum Beispiel Einstellungsuntersuchungen, Impfaktionen oder einzelne Vorsorgetermine. Sprechen Sie uns an, wir erstellen ein passendes Angebot.
Ja. Untersuchungen, Impfungen und Begehungen finden mit mobiler Technik direkt bei Ihnen statt, deutschlandweit und auf Wunsch auch am Wochenende oder zur Nachtschicht.
Das hängt von Beschäftigtenzahl, Branche, Standorten und Vorsorgeanlässen ab. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot.
Deutschland-weite Betriebsarzt-Leistungen – Mahmoud Jaber, Facharzt für Arbeitsmedizin.