Untersuchungsablauf

Zu Beginn der Vorsorge möchten wir Sie nach eventuellen Vorerkrankungen und aktuell auftretenden Beschwerden (vor allem im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsplatz) fragen.

Die Vorsorgemaßnahmen richten sich nach den spezifischen Gefahren, die am jeweiligen Arbeitsplatz lauern. Die Orientierungshilfe für die Untersuchungen stellt hierbei die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung dar, welche auch unter dem Akronym „G“ bekannt ist (wie zum Beispiel G 37, G 25 und G 42).
Daneben können weitere, spezielle Untersuchungen durchgeführt werden.


Diese Untersuchungen könnten die Augen (z.B. Sehtest mit Prüfung des Farb- und räumlichen Sehens, Kontrastsehen, Blendungsempfindlichkeit oder Geschichtsfeldbestimmung), Ohren (Hörtest), EKG, Lungenfunktionstest, Röntgenaufnahme des Brustkorbes umfasssen. Zusätzlich könnten auch psychometrische Leistungs- oder Laboruntersuchungen durchgeführt werden (Blut-, Urinanalyse). Sie können am Untersuchungstag Ihren gewohnten Ernährungs- und Flüssigkeitsverzehr beibehalten sowie Ihre üblichen Medikamente einnehmen.

Was soll ich mitbringen?

1

aktuelle Sehhilfe (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen) und Brillenpass

2

Befunde / Arztbriefe von Krankenhausaufenthalten und von Einrichtungen der Rehabilitation

3

Impfausweis

4

Medikamentenliste

5

Befunde / Arztbriefe von Operationen und schweren Erkrankungen

6

Ggf. Blutdruck- und/oder Zuckerbuch

Was passiert mit den Daten?

Was erfahre ich?

Wir besprechen alle gefunden Befunde mit Ihnen. Die Laborwerte werden an Sie zugestellt. Gerne können Sie diese an Ihren Hausarzt weitergeben.
Aufgrund Ihrer Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung erhalten Sie eine Bescheinigung, die neben Ihrem Namen auch Angaben zu den durchgeführten Untersuchungen, dem nächsten Termin für eine Vorsorgeuntersuchung und gegebenenfalls Empfehlungen zum Gesundheitsschutz enthält.
Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung sorgfältig auf. Sollten Sie in Zukunft den Arbeitgeber wechseln, kann dieser Nachweis Ihrer stattgehabten Vorsorge bei einer gleichartigen Tätigkeit dienlich sein. Wenn Sie aus beruflichen Gründen krank werden, sind die gesammelten Vorsorgebescheinigungen hilfreiche Dokumente, um Fragen der Berufsgenossenschaft zu beantworten.

Was erfährt mein Arbeitgeber?

Dies gilt für alle Themen und Entdeckungen, die während der Prüfung angesprochen und ermittelt werden. Dafür ist ärztliches Schweigegebot verpflichtend. Eine Weitergabe von Befunden an Ihren Arbeitgeber oder andere Dritte ist daher ausgeschlossen. Basierend auf der Arbeitsmedizinischen Untersuchungsverordnung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an dieser Untersuchung. Diese enthält neben Ihrem Namen, die durchgeführten Tests sowie den Zeitpunkt für die nächste Vorsorgeuntersuchung.