Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
Auffrischungs-Impfungen werden nach den Empfehlungen der Länderabhängigen Impfkommission durchgeführt, um einen ausreichenden Schutz gegen Infektionskrankheiten zu gewährleisten.
Zum Schutz der Gesundheit und ungestörten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind die Bedingungen für deren Arbeit in dem Jugendarbeitschutzgesetz genau festgelegt.Es ist nicht erlaubt, dass Kinder und Jugendliche zu früh mit der Arbeit beginnen oder auch zu lange arbeiten müssen. Gleichzeitig dürfen sie auch nicht mit Arbeit beauftrag werden, die für sie eventuell zu schwer sein könnte oder die ihre Sicherheit gefährdet.