Impfungen im Betrieb: Impfaktion vor Ort

Impfungen am Arbeitsplatz verbinden zwei Dinge. Sie erreichen Beschäftigte, die sonst keinen Termin finden, und sie erfüllen bei bestimmten Tätigkeiten ein Angebot, das der Arbeitgeber machen muss. Wir führen Impfaktionen direkt in Ihrem Betrieb durch, bundesweit. Die Impfungen übernimmt ein Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie finden ausschließlich in Präsenz statt.

Welche Impfungen wir im Betrieb anbieten

Grippeschutzimpfung als betriebliche Impfaktion

Die saisonale Influenza-Impfung ist die häufigste betriebliche Impfaktion. Die Ständige Impfkommission empfiehlt sie als Standardimpfung für ältere Personen und als Indikationsimpfung für Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, etwa im Gesundheitswesen oder mit viel Publikumsverkehr. Der günstigste Zeitraum liegt in der Regel im Herbst. Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und planen die Impfstoffmenge anhand der verbindlichen Anmeldungen.

Mit den Empfehlungen 2026 hat die Ständige Impfkommission die berufliche Influenza-Indikation erweitert: Sie gilt nun auch für Beschäftigte mit regelmäßigem direktem Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln und Robben – zur Vermeidung von Übertragungen zwischen Tier und Mensch. Für Betriebe in der Tierhaltung, in Geflügelschlachtung und -verarbeitung, in Tierkliniken und in der Landwirtschaft ist das neu.

Was sich 2026 bei den beruflichen Impfempfehlungen geändert hat

  • Influenza: Indikation erweitert auf Tierkontakt (siehe oben).
  • COVID-19: Die STIKO hat die Empfehlung im Juli 2026 angepasst. Die Anforderung einer Basisimmunität aus drei Antigenkontakten ist entfallen, die jährliche Standard-Auffrischung beginnt erst ab 75 Jahren. Die berufliche Indikation bleibt – für medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem Risiko und für Pflegepersonal mit direktem Bewohnerkontakt weiterhin jährlich.
  • Chikungunya: erstmals in die Empfehlungen aufgenommen, unter anderem bei beruflicher Exposition – relevant für Entsendungen und Laborpersonal.
  • Mpox: empfohlen für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko.

Welche dieser Impfungen in Ihrem Betrieb beruflich indiziert sind, entscheidet sich an der konkreten Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung – nicht am Berufsbild. Genau das ist die betriebsärztliche Aufgabe.

Hepatitis A und B für Pflege und Labor

In Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Arztpraxen und Laboren besteht je nach Tätigkeit ein Risiko für Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder Stuhl. Für diese Gruppen besteht eine berufliche Indikation für die Hepatitis-B-Impfung, bei bestimmten Tätigkeiten auch für Hepatitis A. Die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B besteht aus mehreren Impfdosen über einige Monate. Der Impferfolg wird anschließend labordiagnostisch kontrolliert. Wir planen die Termine so, dass die Folgeimpfungen im Betrieb stattfinden können.

Tetanus und weitere Standardimpfungen

Tetanus gehört zu den Standardimpfungen, die alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Bei Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr, etwa im Handwerk, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau oder auf Baustellen, ist der Impfstatus besonders wichtig. Bei der Auffrischung prüfen wir, ob zugleich Diphtherie und Keuchhusten aufgefrischt werden sollten.

FSME für Außendienst und Forst

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis wird durch Zecken übertragen. Die Impfung ist für Personen empfohlen, die in Risikogebieten zeckenexponiert sind, auch beruflich. Das betrifft Forstbetriebe, Land- und Gartenbau, Vermessung, Straßenmeisterei und den Außendienst. Ob ein Einsatzort in einem Risikogebiet liegt, richtet sich nach der Liste des Robert Koch-Instituts. Wir prüfen sie für Ihre Einsatzorte.

Reisemedizin für Entsendungen

Werden Beschäftigte ins Ausland entsandt, beraten wir vorab zu den erforderlichen Impfungen und zu den Gesundheitsrisiken am Zielort. Je nach Reiseziel, Dauer und Tätigkeit kommen Impfungen wie Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut, Gelbfieber oder – nach den Empfehlungen 2026 – Chikungunya in Betracht. Mit der Beratung beginnen wir möglichst früh, weil manche Impfserien mehrere Wochen benötigen.

Wann Impfungen für Arbeitgeber verbindlich sind

Zwei Regelwerke bestimmen, wann Sie Impfungen anbieten müssen.

  • Biostoffverordnung: Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen müssen Sie auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen oder anbieten. Das schließt ein Impfangebot ein, soweit ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht.
  • ArbMedVV: Sie regelt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Impfungen sind Teil der Vorsorge, wenn die Tätigkeit mit einer Infektionsgefährdung verbunden ist. Die Vorsorge ist für Beschäftigte kostenfrei und findet in der Arbeitszeit statt.

Die Impfung selbst ist freiwillig. Beschäftigte können ablehnen. Das Vorsorgeangebot bleibt bestehen, und die Ablehnung wird dokumentiert.

Ablauf einer Impfaktion vor Ort

  1. Bedarfsklärung: Wir klären, welche Impfungen für welche Tätigkeiten angeboten werden müssen oder sinnvoll sind.
  2. Angebot: Sie erhalten schriftlich innerhalb von 24 Stunden ein individuelles Angebot.
  3. Information der Beschäftigten: Wir stellen Ihnen Aushänge, Informationsblätter und einen Anmeldebogen mit Anamnese zur Verfügung.
  4. Termin im Betrieb: Wir benötigen einen ruhigen Raum, eine Liege oder Sitzgelegenheit und einen Wartebereich. Alles Weitere bringen wir mit, einschließlich Notfallmaterial.
  5. Aufklärung und Einwilligung: Jeder Beschäftigte wird vor der Impfung persönlich vom Arzt aufgeklärt und gibt seine Einwilligung.
  6. Impfung und Nachbeobachtung: Nach der Impfung bleiben die Beschäftigten kurz unter Beobachtung.
  7. Dokumentation im Impfausweis.

Einverständnis, Aufklärung und Dokumentation

Die Aufklärung erfolgt mündlich im persönlichen Gespräch, ergänzt durch ein schriftliches Aufklärungsblatt. Wir informieren sachlich über Nutzen, mögliche Nebenwirkungen und Gegenanzeigen. Die Impfung wird im Impfausweis eingetragen, mit Datum, Impfstoff, Chargennummer, Krankheit sowie Unterschrift und Stempel des Arztes. Beschäftigte ohne Impfausweis erhalten eine Impfbescheinigung. Der Arbeitgeber erhält nur die Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat, ohne Befunde.

Abgrenzung zur Impfung beim Hausarzt

Hausärztinnen und Hausärzte impfen im Rahmen der Regelversorgung. Die betriebliche Impfung ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, wenn die Tätigkeit sie erfordert. Der Betriebsarzt kennt die Arbeitsplätze und kann die Impfindikation aus der Tätigkeit ableiten. Wer sich unabhängig von der Tätigkeit impfen lassen möchte, wendet sich weiterhin an die Hausarztpraxis.

Angebot anfordern

Schildern Sie uns Branche, Standort, Zahl der Beschäftigten und gewünschte Impfungen. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles schriftliches Angebot.

Zentrale: Augustusburger Straße 21 B, 09111 Chemnitz

FAQ

Muss mein Arbeitgeber mir eine Grippeimpfung anbieten? Nicht grundsätzlich. Eine Pflicht zum Angebot besteht, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefährdung durch die Tätigkeit ergibt. Darüber hinaus können Arbeitgeber die Impfung freiwillig anbieten.

Wer trägt die Kosten, wenn die Impfung beruflich bedingt ist? Bei Impfungen als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber die Kosten.

Ist eine Impfung im Betrieb Pflicht? Nein. Das Angebot muss gemacht werden, die Teilnahme ist freiwillig.

Wie läuft eine Grippeimpfung im Betrieb ab? Anmeldung, ärztliches Aufklärungsgespräch, Einwilligung, Impfung, kurze Nachbeobachtung, Eintrag in den Impfausweis.

Für wen ist die Hepatitis-B-Impfung berufsbedingt empfohlen? Für Beschäftigte mit Kontakt zu Blut oder Körperflüssigkeiten, etwa in Pflege, Medizin, Labor und Rettungsdienst.

Brauchen Förster und Landwirte eine FSME-Impfung? Sie ist für zeckenexponierte Personen in Risikogebieten empfohlen, auch beruflich.

Kann ich meine Impfungen am Arbeitsplatz im Impfausweis eintragen lassen? Ja. Jede Impfung wird dokumentiert. Auf Wunsch prüfen wir auch den vorhandenen Impfstatus.

Beraten Sie auch zu Impfungen für Auslandseinsätze? Ja, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten im Ausland.

Zuletzt geprüft am 02.10.2026 · Facharzt für Arbeitsmedizin · Grundlagen: ArbMedVV, TRBA 250 (Fassung November 2025), IfSG, STIKO-Empfehlungen 2026 (Epidemiologisches Bulletin 4/2026) und Übersicht beruflich indizierter Impfungen (Stand Juli 2026)

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