Betriebsarzt für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste
Pflege ist die Branche mit der dichtesten Vorsorgepflicht und der höchsten Personalfluktuation gleichzeitig. Jede neue Pflegekraft braucht am ersten Arbeitstag einen Nachweis, jede Schwangerschaft löst eine Gefährdungsbeurteilung aus, jede Nachtschicht einen Untersuchungsanspruch. Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung für Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tagespflegen, Eingliederungshilfe und Kliniken in Sachsen – mit Untersuchungstagen bei Ihnen im Haus.
Unsere Praxisstandorte: Chemnitz, Leipzig, Dresden, Plauen und Zwickau.
Was in der Pflege arbeitsmedizinisch zusammenkommt
| Anlass | Rechtsgrundlage | Art |
|---|---|---|
| Infektionsgefährdung (Blut, Körperflüssigkeiten, Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr) | ArbMedVV Anhang Teil 2 (1), TRBA 250 | Pflichtvorsorge |
| Tätigkeiten ohne Verletzungsgefahr, aber mit Infektionsrisiko | ArbMedVV Anhang Teil 2 | Angebotsvorsorge |
| Feuchtarbeit und Hautbelastung durch Händehygiene, Handschuhe, Desinfektionsmittel | ArbMedVV Anhang Teil 1 (2), TRGS 401 | Pflicht- oder Angebotsvorsorge |
| Heben, Halten und Umlagern von Menschen | ArbMedVV, Angebot nach Gefährdungsbeurteilung | Angebotsvorsorge |
| Nachtarbeit | § 6 Abs. 3 ArbZG | Anspruch der Beschäftigten |
| Bildschirmarbeit in Verwaltung, Leitung, Dokumentation | ArbMedVV Anhang Teil 4 (2), AMR 13.4 | Angebotsvorsorge |
| Schwangerschaft und Stillzeit | MuSchG, Gefährdungsbeurteilung | ärztliche Beratung |
| Zytostatika, Narkosegase, Formaldehyd, Latex (Klinik, Onkologie, OP) | ArbMedVV Anhang Teil 1 | je nach Stoff |
Welche Vorsorgen bei Ihnen anfallen, leiten wir aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab. Wir sagen Ihnen auch, welche Untersuchungen Sie nicht brauchen – das ist in der Pflege häufiger der Fall als gedacht.
Infektionsgefährdung: Vorsorge nach TRBA 250
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen (TRBA 250) wurde im November 2025 neu gefasst und ist die maßgebliche Grundlage für Schutzmaßnahmen und Vorsorge in der Pflege. Daraus folgt für Sie:
- Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr durch spitze oder scharfe Instrumente lösen Pflichtvorsorge aus. Ohne Vorsorge darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
- Zur Vorsorge gehört das Impfangebot: Hepatitis B, bei entsprechender Tätigkeit auch Hepatitis A, dazu die Impfungen nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen für medizinisches und pflegerisches Personal.
- Der Immunitätsstatus wird erhoben und dokumentiert, bei Hepatitis B einschließlich Titerkontrolle und Auffrischung, wenn nötig.
- Nach Nadelstichverletzungen beraten wir zum Vorgehen und zur Nachsorge. Die Neufassung der TRBA 250 hat die Definition der Stich- und Schnittverletzung präzisiert und verlangt, dass der Betriebsarzt zeitnah Informationen zur Erreger- und Infektionsprävalenz in Ihrer Einrichtung erhält.
Die Impfung selbst ist freiwillig. Das Angebot ist Ihre Pflicht als Arbeitgeber – und es muss dokumentiert sein, auch wenn die Beschäftigte ablehnt. Genau diese Dokumentation fehlt bei Prüfungen am häufigsten.
Masernschutz und Immunitätsnachweise
Nach 1970 geborene Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens nach § 23 Abs. 3 IfSG sowie in Gemeinschaftseinrichtungen und Unterkünften nach §§ 33, 36 IfSG müssen vor Aufnahme der Tätigkeit einen Masernschutz nachweisen (§ 20 Abs. 8 IfSG). Ob Ihre Einrichtung darunter fällt, klären wir im Einzelfall mit Ihnen. Wir prüfen Impfpässe und Befunde im Rahmen der Vorsorge, erheben fehlende Titer und halten den Status so fest, dass Sie ihn gegenüber dem Gesundheitsamt vorlegen können.
Impfungen im Betrieb: Saison 2026/27
Für die Grippesaison 2026/27 empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung unter anderem für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Bei der COVID-19-Impfung hat die STIKO die Empfehlung im Juli 2026 angepasst: die jährliche Standard-Auffrischung beginnt jetzt erst ab 75 Jahren, die berufliche Indikation für Personal mit direktem Patienten- und Bewohnerkontakt bleibt dagegen bestehen – als jährliche Auffrischung, Impfzeitpunkt Spätsommer bis Frühherbst. Wer seine Impfplanung noch an der alten Altersgrenze ausrichtet, übersieht genau diese Gruppe.
Wir führen Impfaktionen als Termin in Ihrer Einrichtung durch – ein Termin, eine Liste, eine Dokumentation. Das erspart Ihnen die Einzelfreistellungen zum Hausarzt.
Haut: der unterschätzte Dauerschaden
Händedesinfektion, Handschuhe über Stunden, Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Feuchtarbeit im Sinne der TRGS 401 ist in der Pflege Regel, nicht Ausnahme. Pflichtvorsorge besteht bei regelmäßig vier Stunden Feuchtarbeit und mehr je Tag, Angebotsvorsorge bei regelmäßig mehr als zwei Stunden. Wir beurteilen die tatsächliche Belastung am Arbeitsplatz, führen die Vorsorge durch und beraten zu Hautschutz- und Hautpflegeplan. Handekzeme gehören zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in der Pflege – und sie sind in vielen Fällen vermeidbar.
Rücken und Muskel-Skelett-System
Umlagern, Transfer, Mobilisation: die Belastung ist real, aber sie ist gestaltbar. Wir beurteilen bei der Begehung Betten, Lifter, Platzverhältnisse und Arbeitsabläufe, bieten die Vorsorge zu Belastungen des Muskel-Skelett-Systems an und beraten zur Verhältnisprävention. Kinästhetik- und Rückenschulungen führen externe Fachleute durch – Ihre Berufsgenossenschaft (BGW), Ihre Krankenkasse oder Physiotherapeuten. Wir sagen Ihnen, welche Maßnahme bei welcher Belastung sinnvoll ist, und mit welchem Nachweis.
Nachtarbeit und Schichtdienst
Beschäftigte in Nachtarbeit haben nach § 6 Abs. 3 ArbZG das Recht, sich vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen – ab 50 Jahren mindestens jährlich. Wir übernehmen diese Untersuchungen und beraten zur Dienstplangestaltung aus arbeitsmedizinischer Sicht: Rotationsrichtung, Schichtlänge, Ruhezeiten, Pausengestaltung.
Mutterschutz in der Pflege
Keine Branche löst so oft eine Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG aus. Sobald eine Schwangerschaft gemeldet ist, prüfen wir mit Ihnen Infektionsrisiken, Heben und Tragen, Nachtdienst, Gefahrstoffe und Stehzeiten und schlagen konkrete Umsetzungen vor – geänderte Tätigkeit, angepasster Dienstplan, Arbeitsplatzwechsel. Ziel ist, ein Beschäftigungsverbot nur dort auszusprechen, wo es wirklich nötig ist. Jede vermeidbare Freistellung kostet Sie eine Fachkraft im Dienstplan.
Psychische Belastung und Belastungsgrenzen
Personalmangel, Zeitdruck, Sterbebegleitung, Gewalt und Aggression durch Bewohner oder Angehörige: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nach § 5 ArbSchG Pflicht und in der Pflege inhaltlich anspruchsvoll. Wir begleiten sie methodisch, bringen die arbeitsmedizinische Sicht ein und beraten zu Maßnahmen, die im Dienstplan tatsächlich umsetzbar sind.
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Pflegeeinrichtungen sind in der DGUV Vorschrift 2 einer Betreuungsgruppe mit erhöhtem Betreuungsbedarf zugeordnet; die Einsatzzeit je Beschäftigten und Jahr richtet sich nach der Anlage 2 in der Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers. Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gilt die überarbeitete Vorschrift seit Juni 2026, die Frist zur Vertragsanpassung läuft bis Ende Mai 2027. Neu ist dabei: die Regelbetreuung nach Anlage 1 reicht jetzt bis 20 Beschäftigte, und bis zu einem Drittel der Betreuung darf nach einer Begehung vor Ort digital erfolgen. Zur Grundbetreuung gehören Begehung, Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, Beratung von Leitung und Beschäftigten, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und der Jahresbericht. Die Vorsorgen nach ArbMedVV zählen nicht zur Grundbetreuungszeit, sondern zur betriebsspezifischen Betreuung.
Wenn Ihr Betreuungsvertrag vor Juni 2026 geschlossen wurde, lohnt der Abgleich: Betreuungsgruppe, Einsatzzeit und die Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen wir für Sie.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
- Angebot: Sie nennen uns Einrichtungsart, Beschäftigtenzahl und Standorte. Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, als Festpreis, nicht als Stundenabrechnung.
- Begehung: Ein Facharzt für Arbeitsmedizin begeht Ihre Einrichtung in Präsenz und lernt Wohnbereiche, Pflegebad, Lager und Hauswirtschaft kennen.
- Vorsorgeplan: Wir leiten aus der Gefährdungsbeurteilung ab, welche Vorsorge für welche Tätigkeit in welchem Turnus fällig ist – als Liste, die Sie in Ihre Dienstplanung übernehmen können.
- Untersuchungstage im Haus: Wir kommen mit festen Terminen in Ihre Einrichtung. Die Bescheinigung erhalten Sie am Untersuchungstag.
- Neueinstellungen: Kurzfristige Termine für Pflichtvorsorge vor Tätigkeitsaufnahme, damit niemand unbeschäftigt im Dienstplan steht.
- Fristen: Wir erinnern an fällige Nachvorsorgen, bevor sie ablaufen.
Alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen finden in Präsenz statt. Digital bieten wir Beratungsleistungen der Grundbetreuung und die Teilnahme an ASA-Sitzungen an.
Was Sie als Nachweis in der Hand haben
- Vorsorgebescheinigung je Beschäftigten, ohne Diagnosen
- dokumentiertes Impfangebot, auch bei Ablehnung
- Begehungsbericht mit Maßnahmenvorschlägen
- Jahresbericht als Nachweis gegenüber BGW, Aufsichtsbehörde und Heimaufsicht
- Fristenliste für die nächsten zwölf Monate
Angebot anfordern
Nennen Sie uns Art der Einrichtung, Anzahl der Beschäftigten und Ihre Standorte. Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Zentrale: Augustusburger Straße 21 B, 09111 Chemnitz
Häufige Fragen: Betriebsarzt in der Pflege
Braucht ein Pflegedienst einen Betriebsarzt? Ja. Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 und gilt ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von der Größe des Dienstes.
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind in der Pflege Pflicht? Pflichtvorsorge besteht insbesondere bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung und Verletzungsgefahr nach ArbMedVV und TRBA 250, je nach Belastung zusätzlich bei Feuchtarbeit. Weitere Vorsorgen sind Angebotsvorsorgen. Welche konkret anfallen, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Darf eine neue Pflegekraft ohne Vorsorge arbeiten? Bei Pflichtvorsorge nicht. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt sein. Wir halten für Neueinstellungen kurzfristige Termine frei.
Muss der Arbeitgeber die Hepatitis-B-Impfung bezahlen? Das Impfangebot ist Teil der Pflichtvorsorge und damit Arbeitgeberpflicht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, die Entscheidung über die Impfung trifft die Beschäftigte selbst. Die Ablehnung wird dokumentiert.
Wie wird der Masernschutz in der Pflege nachgewiesen? Durch Impfdokumentation, ärztliches Zeugnis über Immunität oder Nachweis einer Kontraindikation nach § 20 Abs. 8 IfSG. Wir erheben und dokumentieren den Status im Rahmen der Vorsorge.
Haben Nachtdienstmitarbeiter Anspruch auf eine Untersuchung? Ja, nach § 6 Abs. 3 ArbZG – vor Beginn der Nachtarbeit und danach regelmäßig, ab 50 Jahren mindestens jährlich.
Was passiert nach einer Nadelstichverletzung? Die Verletzung ist zu dokumentieren und als Arbeitsunfall zu melden. Die Sofortmaßnahmen laufen über den D-Arzt beziehungsweise die zuständige Durchgangsarztpraxis – eine erforderliche HIV-Prophylaxe soll innerhalb von zwei Stunden beginnen, deshalb muss der Ablauf vorher festgelegt und allen bekannt sein. Wir beraten zur arbeitsmedizinischen Nachsorge und zum Immunstatus und legen den Ablauf mit Ihnen schriftlich fest.
Kommen Sie für die Untersuchungen in die Einrichtung? Ja. Wir vereinbaren Untersuchungstage vor Ort. Für Einzeltermine stehen unsere Praxisstandorte Chemnitz, Leipzig, Dresden, Plauen und Zwickau zur Verfügung.
Können die Untersuchungen per Video stattfinden? Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge findet bei uns in Präsenz statt. Digital bieten wir Beratungsleistungen und die Teilnahme an ASA-Sitzungen an.
Übernehmen Sie auch Kinästhetik- oder Rückenschulungen? Nein. Schulungen führen externe Fachleute durch, etwa die BGW, Krankenkassen oder Physiotherapeuten. Wir beraten, welche Maßnahme zu welcher Belastung passt.
Was kostet die betriebsärztliche Betreuung einer Pflegeeinrichtung? Das hängt von Einrichtungsart, Beschäftigtenzahl, Standorten und Anzahl der Vorsorgen ab. Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden – als Festpreis, nicht als Stundenabrechnung.
Zuletzt geprüft am 02.10.2026 · Facharzt für Arbeitsmedizin · Grundlagen: ASiG, ArbMedVV, DGUV Vorschrift 2, TRBA 250 (Fassung November 2025), TRGS 401, IfSG, ArbZG, MuSchG, STIKO-Empfehlungen 2026
