Einstellungsuntersuchung beim Facharzt

Vor der Einstellung stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine ärztliche Untersuchung zulässig und sinnvoll ist. Die Antwort hängt von der Tätigkeit ab. Manche Untersuchungen schreibt der Gesetzgeber vor, andere sind freiwillig oder nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers zulässig. Wir führen Einstellungsuntersuchungen in Präsenz durch, an unseren Standorten Chemnitz, Leipzig, Dresden, Plauen und Zwickau oder in Ihrem Betrieb, bundesweit.

Was ist eine Einstellungsuntersuchung?

Die Einstellungsuntersuchung klärt, ob ein Bewerber für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Sie ist von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterscheiden. Die Vorsorge dient der Gesundheit des Beschäftigten und führt nur zu einer Teilnahmebescheinigung. Die Eignungsuntersuchung dient dem Arbeitgeber und führt zu einer Eignungsaussage. Eine Untersuchung kann beide Anteile haben, sie müssen aber getrennt dokumentiert werden.

Rechtsgrundlage: Wann ist die Untersuchung zulässig oder vorgeschrieben?

Eine allgemeine Pflicht zur Einstellungsuntersuchung gibt es nicht. Sie ist in diesen Fällen vorgesehen:

  • Pflichtvorsorge nach ArbMedVV: Bei bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel mit Gefahrstoffen, Lärm, Biostoffen oder Atemschutz, muss der Arbeitgeber eine Vorsorge veranlassen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Ohne diese Vorsorge darf der Beschäftigte die Tätigkeit nicht ausüben.
  • Sonstige Rechtsvorschriften: etwa im Strahlenschutz, bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten oder bei Fahrerlaubnissen.
  • Freiwillig mit Einwilligung: Darüber hinaus kann der Arbeitgeber eine Untersuchung anbieten, wenn die Tätigkeit besondere gesundheitliche Anforderungen stellt. Der Bewerber muss einwilligen.

Das Recht, gesundheitliche Fragen zu stellen, ist begrenzt. Zulässig ist nur, was für die konkrete Tätigkeit objektiv bedeutsam ist. Pauschale Gesundheitsfragen sind unzulässig.

Wer braucht sie, und wann?

Die Untersuchung findet vor Beginn der Tätigkeit statt, idealerweise nach der Zusage und vor dem ersten Arbeitstag. Besonders relevant ist sie in diesen Bereichen:

  • Pflege und Gesundheitswesen
  • Logistik, Fuhrpark und Lager mit Fahr- und Steuertätigkeiten
  • Produktion und Metall mit Lärm, Gefahrstoffen oder Atemschutz
  • Landwirtschaft und Bau mit körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Büro- und Bildschirmarbeit, wenn eine Vorsorge angeboten wird

Wir klären mit Ihnen, welche Untersuchung für welche Position erforderlich ist. Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.

Was wird untersucht?

Der Umfang richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Mögliche Bausteine:

  • Anamnese: tätigkeitsbezogene Fragen zu Vorerkrankungen und Beschwerden
  • Körperliche Untersuchung: Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut
  • Blutdruck- und Pulsmessung
  • Sehtest und Hörtest
  • Urinuntersuchung
  • Lungenfunktionsprüfung, EKG und Labor, soweit die Tätigkeit es erfordert
  • Impfberatung und Prüfung des Impfstatus, zum Beispiel in der Pflege

Wir untersuchen nur das, was für die vorgesehene Tätigkeit erforderlich ist.

Ablauf und Dauer

Sie nennen uns die Tätigkeit, die Anforderungen und die Anzahl der Bewerber. Wir vereinbaren einen Termin, an unserem Standort oder bei Ihnen im Betrieb. Die Untersuchung dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten. Der Bewerber erfährt das Ergebnis sofort. Sie erhalten die Eignungsaussage.

Was der Bewerber mitbringt

  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Liste regelmäßig eingenommener Medikamente
  • Vorbefunde, soweit sie für die Tätigkeit relevant sind

Was der Arbeitgeber erfährt und was nicht

Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Gesundheitsdaten sind besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO. Als Arbeitgeber erhalten Sie keine Befunde und keine Diagnosen. Sie erhalten ausschließlich eine Eignungsaussage:

  • geeignet
  • geeignet unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel mit Hilfsmitteln oder Arbeitsplatzanpassung
  • nicht geeignet

Die Aussage enthält keine Begründung, aus der sich Rückschlüsse auf Erkrankungen ziehen lassen.

Wer zahlt?

Verlangt der Arbeitgeber die Untersuchung oder schreibt das Gesetz sie vor, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Das gilt insbesondere für die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV. Bewerber dürfen nicht mit den Kosten belastet werden.

Fristen und Nachuntersuchungen

Die Erstuntersuchung findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt. Danach richten sich die Fristen nach dem Anlass. Bei der Pflichtvorsorge ergeben sie sich aus den Fristen der jeweiligen Vorsorge, bei Eignungsuntersuchungen aus den einschlägigen Grundsätzen, häufig drei Jahre. Wir weisen Sie rechtzeitig auf Fälligkeiten hin.

Was passiert bei eingeschränkter Eignung?

Eine Einschränkung bedeutet nicht automatisch, dass der Bewerber nicht eingestellt werden kann. Oft lassen sich Lösungen finden:

  • technische oder organisatorische Anpassung des Arbeitsplatzes
  • persönliche Schutzmaßnahmen und Hilfsmittel
  • befristete Eignung mit kürzerer Nachuntersuchungsfrist
  • fachärztliche Abklärung, bevor die Beurteilung abgeschlossen wird

Besteht keine Eignung, teilen wir das dem Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mit. Ob daraus eine Absage folgt, entscheidet allein der Arbeitgeber.

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Teilen Sie uns Tätigkeit, Anzahl der Bewerber und Standort mit. Sie erhalten ein individuelles Angebot, schriftlich innerhalb von 24 Stunden.

Zentrale: Augustusburger Straße 21 B, 09111 Chemnitz

FAQ

Ist die Einstellungsuntersuchung Pflicht? Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Vorgeschrieben ist sie bei bestimmten Tätigkeiten, etwa bei Pflichtvorsorge nach ArbMedVV.

Darf mein Arbeitgeber eine Einstellungsuntersuchung verlangen? Nur, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist. Ohne Ihre Einwilligung wird nicht untersucht.

Was untersucht der Betriebsarzt bei der Einstellungsuntersuchung? Das richtet sich nach der Tätigkeit. Üblich sind Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruck, Seh- und Hörtest und Urin, je nach Anlass auch EKG, Lungenfunktion oder Labor.

Erfährt der Arbeitgeber meine Diagnosen? Nein. Der Arbeitgeber erhält nur eine Eignungsaussage.

Wer bezahlt die Einstellungsuntersuchung? Der Arbeitgeber, wenn er die Untersuchung verlangt oder sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wie lange dauert die Einstellungsuntersuchung? Meist etwa 30 bis 45 Minuten.

Was passiert, wenn ich als nicht geeignet beurteilt werde? Der Arbeitgeber erfährt nur das Ergebnis, nicht den Grund. Häufig lässt sich mit Hilfsmitteln, Anpassungen oder fachärztlicher Abklärung eine Lösung finden.

Darf ich die Untersuchung verweigern? Wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ja.

Weiterführende Seiten: G25 Untersuchung vom Facharzt für Arbeitsmedizin · LKW-Führerschein Untersuchung & P-Schein nach FeV · Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV · Kontakt

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