Vorsorge Lärm

G 20 Lärm: arbeitsmedizinische Vorsorge mit Hörtest

Lärmschwerhörigkeit entsteht schleichend und lässt sich nicht rückgängig machen. Die Lärmvorsorge (ehemals G 20) erkennt Hörveränderungen früh und hilft, den passenden Gehörschutz zu finden. Wir führen den Hörtest mit mobilem Audiometer auch direkt in Ihrem Betrieb durch.

  • Angebot in 24 h
  • Termine auch am Wochenende
  • Deutschland-weite Betriebsarzt-Leistungen
Auf einen Blick

Lärmvorsorge in Kürze

Art
Angebotsvorsorge ab 80 dB(A), Pflichtvorsorge ab 85 dB(A)
Rechtsgrundlage
ArbMedVV Anhang Teil 3, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Wer betroffen ist
Beschäftigte in Lärmbereichen, z. B. Produktion, Metall, Holz, Bau, Logistik
Fristen
erste Vorsorge innerhalb von 3 Monaten vor Tätigkeitsbeginn, zweite nach spätestens 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Dauer
in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten pro Person
Umfang
Beratung, Anamnese, Ohrinspektion, Tonschwellenaudiometrie (nur mit Einverständnis)
Bescheinigung
Vorsorgebescheinigung ohne Befunde für Arbeitgeber und Beschäftigten

Die Auslösewerte der LärmVibrationsArbSchV

Ob Lärmvorsorge angeboten werden muss oder Pflicht ist, hängt von zwei Werten ab, die § 6 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festlegt. Maßgeblich ist der Tages-Lärmexpositionspegel, also der über acht Stunden gemittelte Lärm, und der Spitzenschalldruckpegel für kurze, laute Impulse.

Auslösewert Tages-Lärmexposition Spitzenschalldruck Folge für die Vorsorge
unterer 80 dB(A) 135 dB(C) bei Überschreiten Angebotsvorsorge
oberer 85 dB(A) 137 dB(C) bei Erreichen oder Überschreiten Pflichtvorsorge

Wichtig: Für die Einstufung zählt der Lärm ohne Gehörschutz. Die dämmende Wirkung eines getragenen Gehörschutzes bleibt nach dem Anhang der ArbMedVV unberücksichtigt. Ein Beschäftigter, der an einer 90-dB(A)-Maschine Kapselgehörschutz trägt, braucht also trotzdem Pflichtvorsorge.

Was Sie als Arbeitgeber tun müssen

Grundlage ist die Lärmbeurteilung als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt, welche Arbeitsplätze die Auslösewerte erreichen. Daraus folgen gestufte Pflichten:

  • Ab dem unteren Auslösewert stellen Sie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung, unterweisen die Beschäftigten und bieten Vorsorge an.
  • Ab dem oberen Auslösewert müssen die Beschäftigten den Gehörschutz tragen. Sie kennzeichnen Lärmbereiche, erstellen ein Lärmminderungsprogramm und veranlassen die Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • In jedem Fall gilt: Technische Lärmminderung geht vor persönlichem Gehörschutz.

Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf niemand im Lärmbereich ab 85 dB(A) eingesetzt werden. Das ist auch bei Leiharbeit und Aushilfen zu beachten.

Fristen nach AMR 2.1

Die Lärmvorsorge folgt den allgemeinen Höchstfristen. Die erste Vorsorge findet innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Lärmtätigkeit statt. Die zweite ist spätestens zwölf Monate nach Tätigkeitsbeginn fällig, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Zeigt der Hörtest eine beginnende Verschlechterung, kann der Arzt eine kürzere Frist festlegen. Das wird in der Bescheinigung vermerkt, ohne den Grund zu nennen.

Untersuchungsumfang

Die Vorsorge beginnt mit einem Gespräch. Es geht um die Lärmquellen am Arbeitsplatz, die Tragegewohnheiten beim Gehörschutz, frühere Ohrerkrankungen, Ohrgeräusche und Lärm in der Freizeit, etwa durch Musik, Motorsport oder Heimwerken. Mit Einverständnis des Beschäftigten folgen:

  • Inspektion von Gehörgang und Trommelfell, um Ohrenschmalz oder Entzündungen als Ursache für schlechte Messwerte auszuschließen
  • Tonschwellenaudiometrie: Der Beschäftigte hört über Kopfhörer Töne verschiedener Frequenzen und gibt an, ab welcher Lautstärke er sie wahrnimmt
  • Auswertung und Vergleich mit früheren Hörkurven, falls vorhanden
  • Beratung zu Auswahl, Sitz und Tragedauer des Gehörschutzes, gegebenenfalls Empfehlung zu angepasstem Otoplastik-Gehörschutz

Lärmbedingte Hörschäden zeigen sich typischerweise zuerst im Bereich um 4.000 Hertz. Wer sie früh erkennt, kann gegensteuern, bevor das Sprachverstehen leidet.

Vorbereitung auf den Hörtest

Direkt nach einer lauten Schicht ist das Gehör vorübergehend vertäubt. Die Messung wäre dann schlechter als der tatsächliche Zustand. Die Beschäftigten sollten deshalb vor dem Termin eine ausreichende Lärmpause haben, in der Praxis meist mindestens 14 Stunden. Planen Sie Untersuchungstage deshalb am besten zu Schichtbeginn oder nach einem freien Tag. Wir stimmen die Reihenfolge gern mit Ihrer Schichtplanung ab, auch für Nachtschichten.

Untersuchung im Betrieb

Für Termine bei Ihnen bringen wir ein mobiles Audiometer mit. Sie stellen einen möglichst ruhigen Raum, abseits von Hallen, Kompressoren und Verkehr. Ein Besprechungsraum reicht meistens. So entfallen Wegezeiten, und mehrere Beschäftigte lassen sich nacheinander an einem Tag untersuchen.

Telemedizin und Schweigepflicht

Nach AMR 3.4 ist die erste Lärmvorsorge im Betrieb als Präsenztermin durchzuführen. Da der Hörtest eine Messung vor Ort erfordert, findet auch die Nachvorsorge bei uns in Präsenz statt. Hörkurven und Befunde bleiben in der ärztlichen Dokumentation. Sie erhalten nur die Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und nächstem Termin. Ergibt sich, dass Ihre Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, erhalten Sie einen allgemeinen Hinweis ohne Bezug zu einzelnen Befunden.

Wenn ein Hörschaden vorliegt

Lärmschwerhörigkeit ist als Berufskrankheit Nr. 2301 anerkannt. Besteht ein begründeter Verdacht, ist der Arzt zur Anzeige an den Unfallversicherungsträger verpflichtet. Für den Beschäftigten heißt das nicht automatisch, dass er den Arbeitsplatz verliert. Häufig helfen besserer Gehörschutz, organisatorische Änderungen und engere Kontrollen.

Für Sie als Arbeitgeber ist die Vorsorge zugleich eine Rückmeldung: Häufen sich Hinweise auf unzureichenden Gehörschutz, prüfen wir gemeinsam Auswahl, Unterweisung und Tragequote in den Lärmbereichen.

Ablauf

So läuft die Lärmvorsorge bei Ihnen ab

Teilen Sie uns Standort, Zahl der Beschäftigten und die gemessenen Pegel mit. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

  1. Lärmbeurteilung prüfen

    Wir ordnen die Arbeitsplätze anhand Ihrer Messwerte den Auslösewerten zu und klären, wer Pflicht- und wer Angebotsvorsorge erhält.

  2. Termine nach Schichtplan legen

    Wir planen die Reihenfolge so, dass die Beschäftigten vor dem Hörtest eine Lärmpause hatten.

  3. Hörtest vor Ort

    Gespräch, Ohrinspektion und Audiometrie mit mobiler Technik in einem ruhigen Raum Ihres Betriebs.

  4. Bescheinigung und Fristen

    Sie erhalten die Bescheinigungen für die Vorsorgekartei und die nächsten Termine in einer Übersicht.

FAQ

Häufige Fragen zur Lärmvorsorge

Ihre Frage ist nicht dabei? +49 (0) 1520 9440132

Ab wie viel dB ist die G 20 Pflicht?

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C). Über 80 dB(A) beziehungsweise 135 dB(C) müssen Sie die Vorsorge anbieten.

Reicht es, wenn alle Gehörschutz tragen?

Nein. Für die Einstufung zählt der Lärm ohne Gehörschutz. Die Vorsorge bleibt Pflicht, auch wenn Gehörschutz getragen wird.

Wie oft muss der Hörtest wiederholt werden?

Die zweite Vorsorge ist spätestens nach 12 Monaten fällig, danach spätestens alle 36 Monate. Der Arzt kann kürzere Abstände festlegen.

Muss sich der Beschäftigte dem Hörtest unterziehen?

Bei Pflichtvorsorge ist die Teilnahme am Termin Pflicht, der Hörtest selbst ist freiwillig. Ohne Audiometrie ist die Beratung allerdings deutlich weniger aussagekräftig.

Was erfährt der Arbeitgeber über das Gehör?

Nichts über Befunde. Sie erhalten nur die Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und nächstem Termin.

Betriebsarzt deutschlandweit

Angebot in 24 h · Termine auch am Wochenende

Deutschland-weite Betriebsarzt-Leistungen – Mahmoud Jaber, Facharzt für Arbeitsmedizin.

Anrufen Angebot anfragen
Zum Inhalt springen