Vorsorge Atemschutz

G 26 Atemschutz: Vorsorge für Atemschutzgeräteträger

Atemschutz entlastet die Lunge von Schadstoffen, belastet aber Herz und Kreislauf: Atemwiderstand, Gerätegewicht und Wärmestau kommen zusammen. Die Atemschutzvorsorge (ehemals G 26.1 bis G 26.3) prüft, wie gut Beschäftigte diese Belastung tragen. Lungenfunktion und EKG führen wir mit mobiler Technik auch in Ihrem Betrieb durch.

  • Angebot in 24 h
  • Termine auch am Wochenende
  • Deutschland-weite Betriebsarzt-Leistungen
Auf einen Blick

Atemschutzvorsorge in Kürze

Art
Angebotsvorsorge bei Gerätegruppe 1, Pflichtvorsorge bei Gruppen 2 und 3; keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge bei Geräten ohne Gruppe
Rechtsgrundlage
ArbMedVV Anhang Teil 4, AMR 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“ (Fassung 2026), DGUV Regel 112-190
Wer betroffen ist
Chemie, Sanierung, Lackierung, Entsorgung, Kanal- und Behälterarbeiten, Werkfeuerwehren
Fristen
erste Vorsorge innerhalb von 3 Monaten vor Tätigkeitsbeginn, zweite nach spätestens 12 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate; kürzer nach ärztlicher Festlegung
Dauer
etwa 45 bis 60 Minuten, mit Belastungs-EKG länger
Umfang
Anamnese, körperliche Untersuchung, Lungenfunktion, EKG; Belastungs-EKG und Labor nach Gruppe und Indikation
Bescheinigung
Vorsorgebescheinigung ohne Befunde; eine Eignungsaussage nur als getrennter Vorgang

Die Gerätegruppen nach AMR 14.2

Ob Vorsorge angeboten werden muss oder Pflicht ist, hängt allein von der Gerätegruppe ab. Die Einteilung regelt die Arbeitsmedizinische Regel 14.2. Sie wurde 2026 neu gefasst und richtet sich nach Einatemwiderstand und Gerätegewicht. Die Neufassung hat einige Geräte deutlich entlastet. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre bisherige Einstufung noch stimmt.

Gruppe Beispiele (AMR 14.2) Vorsorge
ohne Gruppe Geräte ohne nennenswerten Atemwiderstand, z. B. Gebläsegeräte mit Haube; Geräte bis 5 mbar Einatemwiderstand, z. B. partikelfiltrierende Halbmasken FFP1 bis FFP3, Filtergeräte mit P1- oder P2-Filter, gebläseunterstützte Filtergeräte mit Maske; reine Fluchtgeräte bis 5 kg keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge möglich
Gruppe 1 (ehemals G 26.1) Filtergeräte mit P3-Partikelfilter, frei tragbare Isoliergeräte unter 5 kg, Druckluft-Schlauchgeräte mit Maske Angebotsvorsorge
Gruppe 2 (ehemals G 26.2) Filtergeräte mit Gas- oder Kombinationsfiltern aller Klassen, Frischluft-Saugschlauchgeräte Pflichtvorsorge
Gruppe 3 (ehemals G 26.3) Pressluftatmer und Regenerationsgeräte über 5 kg Pflichtvorsorge

Maßgeblich sind die Herstellerangaben zum konkreten Gerät mit dem verwendeten Filter. Wer zum Beispiel eine Vollmaske mit A2B2-Filter trägt, liegt in Gruppe 2. Dieselbe Maske als gebläseunterstütztes Gerät kann dagegen ohne Gruppe sein.

Was sich für FFP-Masken geändert hat

Früher wurden FFP-Masken häufig der Gruppe 1 zugeordnet und lösten Angebotsvorsorge aus. Nach der aktuellen AMR 14.2 gehören partikelfiltrierende Halbmasken mit einem Einatemwiderstand bis 5 mbar zu den Geräten ohne Gruppe. Für sie ist keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge mehr vorgesehen. Beschäftigte können aber Wunschvorsorge verlangen, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen ist, etwa bei langer Tragedauer, Hitze oder Vorerkrankungen. Beachten Sie: Der Stoff, gegen den die Maske schützt, kann unabhängig davon eine eigene Vorsorge bei Gefahrstoffen auslösen, zum Beispiel bei Quarzstaub oder Asbest.

Fristen

Die Atemschutzvorsorge folgt den Höchstfristen der AMR 2.1: erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor dem ersten Einsatz, zweite spätestens nach zwölf Monaten, danach spätestens alle 36 Monate. Die DGUV Empfehlung für Atemschutz sieht für ältere Beschäftigte und schwere Geräte kürzere Abstände vor. Der Arzt legt die Frist individuell fest und trägt sie in die Bescheinigung ein. Bei älteren Trägern von Pressluftatmern wird häufig ein jährlicher Rhythmus gewählt.

Untersuchungsumfang

Der Umfang richtet sich nach der Gerätegruppe und der Belastung im Einsatz:

  • Gespräch zu Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen, Medikamenten, Rauchen, Klaustrophobie und zur Tragedauer
  • körperliche Untersuchung mit Blutdruck, Puls und Abhören von Herz und Lunge
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG auf dem Ergometer, vor allem bei Gruppe 3 und schwerer körperlicher Arbeit, sonst nach ärztlicher Einschätzung
  • Seh- und Hörtest, wenn der Einsatz das erfordert, sowie Laborwerte nach Indikation

Röntgenaufnahmen gehören nicht zum Standard. Sind sie medizinisch nötig, erfolgen sie in Zusammenarbeit mit einer radiologischen Praxis. Alle Untersuchungen setzen das Einverständnis des Beschäftigten voraus. Bei Pflichtvorsorge ist nur die Teilnahme am Termin verpflichtend.

Vorsorge und Eignung sauber trennen

Die Vorsorge dient der Gesundheit der Atemschutzgeräteträger. Viele Betriebe wollen darüber hinaus wissen, ob jemand für schweren Atemschutz geeignet ist, etwa für Werkfeuerwehr oder Rettungstrupps. Das ist eine Eignungsfrage, die eine eigene Grundlage braucht. Wir können beides am selben Tag durchführen, legen die unterschiedlichen Zwecke aber offen und stellen getrennte Bescheinigungen aus, wie es § 3 Abs. 3 ArbMedVV vorsieht.

Werkfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr

Für hauptberufliche Kräfte einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr gilt die ArbMedVV unmittelbar. Bei ehrenamtlichen Einsatzkräften richten sich die Anforderungen nach den Vorgaben der Kommune als Träger und der zuständigen Unfallkasse. Wir stimmen den Umfang vorab mit Ihnen ab.

Präsenz und Schweigepflicht

Lungenfunktion, EKG und körperliche Untersuchung lassen sich nicht per Video erledigen. Die erste Vorsorge ist nach AMR 3.4 ohnehin als Präsenztermin vorgeschrieben, und auch die Nachvorsorge führen wir vor Ort durch. Sie erhalten die Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und nächstem Termin, aber keine Befunde.

Bringen Sie zum Termin, wenn möglich, die Bezeichnung des Geräts und des Filters mit. Damit können wir Gruppe und Belastung sicher zuordnen und die Beratung auf den tatsächlichen Einsatz abstimmen, etwa auf Tragezeiten, Erholungspausen und Arbeiten bei Hitze.

Ablauf

Atemschutzvorsorge im Betrieb

Sagen Sie uns, wie viele Beschäftigte welche Geräte tragen. Ihr schriftliches Festpreisangebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

  1. Geräte einstufen

    Anhand der Herstellerangaben ordnen wir Ihre Geräte den Gruppen der AMR 14.2 zu. Manche fallen nach der Neufassung aus der Vorsorgepflicht heraus.

  2. Teilnehmer anmelden

    Sie nennen uns Namen, Tätigkeit und Gerätegruppe. Wir planen die Termine nach Schicht und Umfang.

  3. Untersuchung vor Ort

    Lungenfunktion und EKG mit mobiler Technik; für das Belastungs-EKG bitte Sportkleidung mitbringen.

  4. Bescheinigung und Frist

    Sie erhalten die Vorsorgebescheinigung und gegebenenfalls getrennt die Eignungsaussage.

FAQ

Häufige Fragen zur Atemschutzvorsorge

Ihre Frage ist nicht dabei? +49 (0) 1520 9440132

Was bedeuten G 26.1, G 26.2 und G 26.3?

Die alten Bezeichnungen stehen für die Gerätegruppen 1, 2 und 3 nach AMR 14.2. Gruppe 1 löst Angebotsvorsorge aus, die Gruppen 2 und 3 Pflichtvorsorge.

Brauchen Beschäftigte mit FFP2-Maske eine Vorsorge?

Nach der aktuellen AMR 14.2 gehören FFP-Masken bis 5 mbar Einatemwiderstand zu den Geräten ohne Gruppe. Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist nicht vorgesehen, Wunschvorsorge bleibt möglich. Prüfen Sie die Herstellerangaben.

Ist ein Belastungs-EKG immer nötig?

Nein. Bei Gruppe 3 und schwerer körperlicher Arbeit ist es üblich, sonst entscheidet der Arzt nach Befund und Belastung.

Wie oft muss die G 26 wiederholt werden?

Die zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten, danach spätestens alle 36 Monate. Für ältere Beschäftigte und schwere Geräte legt der Arzt meist kürzere Abstände fest.

Bekommt der Arbeitgeber eine Tauglichkeitsaussage?

Aus der Vorsorge nicht. Eine Eignungsaussage gibt es nur bei einer gesondert vereinbarten Eignungsuntersuchung und mit Einwilligung des Beschäftigten.

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