Was als Feuchtarbeit gilt
Feuchtarbeit ist mehr als „Hände im Wasser“. Nach der TRGS 401 zählen drei Belastungen dazu, deren Zeiten zusammengerechnet werden:
- Arbeiten mit den Händen im feuchten Milieu, etwa beim Spülen, Putzen oder Haarewaschen
- das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe, weil die Haut darunter durch Schweiß aufquillt
- häufiges oder intensives Reinigen der Hände
Eine Pflegekraft, die über die Schicht verteilt immer wieder Handschuhe trägt und sich die Hände wäscht, kommt so schnell auf mehrere Stunden. Entscheidend ist die regelmäßige Belastung, nicht der einzelne Tag.
Wann Vorsorge angeboten werden muss und wann sie Pflicht ist
Der Anhang der ArbMedVV setzt zwei Schwellen:
| Feuchtarbeit je Tag | Vorsorge |
|---|---|
| regelmäßig mehr als 2 Stunden | Angebotsvorsorge |
| regelmäßig 4 Stunden oder mehr | Pflichtvorsorge, Voraussetzung für die Tätigkeit |
Unabhängig davon können Beschäftigte Wunschvorsorge verlangen, wenn sie Hautprobleme auf die Arbeit zurückführen. Daneben kennt der Anhang weitere hautbezogene Anlässe, etwa Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen, Isocyanaten, bestimmten hautresorptiven Stoffen oder Naturgummilatexhandschuhen mit hohem Proteingehalt. Diese ordnen wir bei der Vorsorge bei Gefahrstoffen ein. Für Tätigkeiten im Freien mit intensiver UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag ist ebenfalls Angebotsvorsorge vorgesehen, dort geht es um Hautkrebs.
Kürzere Frist bei der Haut
Für Feuchtarbeit gilt nach AMR 2.1 eine Besonderheit: Die zweite Vorsorge ist bereits spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit fällig, nicht erst nach zwölf Monaten wie bei den meisten Anlässen. Der Grund: Hautschäden entwickeln sich in den ersten Monaten einer neuen Belastung besonders häufig. Danach folgt jede weitere Vorsorge spätestens nach 36 Monaten. Der Arzt kann kürzere Abstände festlegen, etwa bei beginnenden Rötungen oder Rissen.
Was bei der Vorsorge passiert
Im Gespräch geht es um die konkreten Tätigkeiten, die verwendeten Mittel und Handschuhe, frühere Ekzeme, Allergien und Neurodermitis in der Vorgeschichte. Mit Einverständnis sieht sich der Arzt Hände, Fingerzwischenräume und Unterarme an. Typische Frühzeichen sind Trockenheit, Rötung, feine Einrisse und Schuppung.
Der wichtigste Teil ist die Beratung. Sie umfasst den Hautschutz vor der Arbeit, die schonende Reinigung, die Pflege nach der Arbeit, die Wahl geeigneter Handschuhe und das Tragen von Baumwollunterziehhandschuhen bei langen Tragezeiten. Allergietests gehören nicht zur Standardvorsorge. Ist eine weitere Abklärung nötig, empfiehlt der Arzt die Vorstellung in einer dermatologischen Praxis.
Ihre Aufgaben als Arbeitgeber
Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wie viele Stunden Feuchtarbeit tatsächlich anfallen. Daraus folgen Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge der TRGS 401: Feuchtarbeit reduzieren, Feucht- und Trockentätigkeiten abwechseln, geeignete Handschuhe bereitstellen und einen Hautschutzplan aushängen. Unterweisen Sie die Beschäftigten mindestens einmal jährlich. Die Vorsorge ergänzt diese Maßnahmen und zeigt, ob sie wirken.
Schweigepflicht und Datenschutz
Befunde an der Haut bleiben in der ärztlichen Dokumentation. Sie erhalten eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und nächstem Termin. Stellt der Arzt fest, dass der Hautschutz im Betrieb nicht ausreicht, bekommen Sie eine allgemeine Empfehlung, ohne dass einzelne Beschäftigte erkennbar werden.
Berufskrankheit und Hautarztverfahren
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen können als Berufskrankheit Nr. 5101 anerkannt werden. Seit 2021 ist dafür kein Aufgeben der Tätigkeit mehr erforderlich. Zeigen sich Hautveränderungen, die auf die Arbeit zurückgehen könnten, kann der Arzt das Hautarztverfahren der Unfallversicherung anstoßen. Es ermöglicht frühe Behandlung und Präventionsangebote, oft bevor eine ernsthafte Erkrankung entsteht.
Präsenz statt Video
Die Haut muss man sehen. Die erste Vorsorge ist nach AMR 3.4 ohnehin als Präsenztermin durchzuführen, und auch die Nachvorsorge setzt bei uns die Inspektion vor Ort voraus. Wir kommen dafür in Ihren Betrieb, gern auch zu Früh-, Spät- oder Nachtschichten.
Praktisch bewährt hat sich, die Feuchtarbeitszeiten einmal pro Tätigkeit konkret zu erfassen, etwa über eine typische Schicht. Mit dieser Liste lässt sich schnell entscheiden, wer Pflicht- und wer Angebotsvorsorge braucht, und die Zuordnung bleibt bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft nachvollziehbar.
Neue Beschäftigte profitieren besonders: Wer gleich zu Beginn lernt, Hautschutz richtig anzuwenden, hat deutlich bessere Chancen, langfristig beschwerdefrei zu bleiben.