Vorsorge Haut

G 24 Hauterkrankungen: Vorsorge bei Feuchtarbeit und Hautbelastung

Wasser, Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe und lange Handschuhtragezeiten schwächen die Hautbarriere. Ekzeme an den Händen gehören zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen. Die Hautvorsorge (ehemals G 24) setzt früh an – mit Untersuchung der Haut und praktischer Beratung zum Hautschutz.

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Auf einen Blick

Hautvorsorge in Kürze

Art
Angebotsvorsorge bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden täglich, Pflichtvorsorge ab regelmäßig 4 Stunden täglich
Rechtsgrundlage
ArbMedVV Anhang Teil 1, TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“
Wer betroffen ist
Pflege, Reinigung, Friseurhandwerk, Küchen, Lebensmittel, Metallbearbeitung mit Kühlschmierstoffen
Fristen
erste Vorsorge innerhalb von 3 Monaten vor Tätigkeitsbeginn, zweite nach spätestens 6 Monaten, dann spätestens alle 36 Monate
Dauer
in der Regel etwa 10 bis 20 Minuten pro Person
Umfang
Anamnese, Inspektion von Händen und Unterarmen, Hautschutzberatung
Bescheinigung
Vorsorgebescheinigung ohne Befunde

Was als Feuchtarbeit gilt

Feuchtarbeit ist mehr als „Hände im Wasser“. Nach der TRGS 401 zählen drei Belastungen dazu, deren Zeiten zusammengerechnet werden:

  • Arbeiten mit den Händen im feuchten Milieu, etwa beim Spülen, Putzen oder Haarewaschen
  • das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe, weil die Haut darunter durch Schweiß aufquillt
  • häufiges oder intensives Reinigen der Hände

Eine Pflegekraft, die über die Schicht verteilt immer wieder Handschuhe trägt und sich die Hände wäscht, kommt so schnell auf mehrere Stunden. Entscheidend ist die regelmäßige Belastung, nicht der einzelne Tag.

Wann Vorsorge angeboten werden muss und wann sie Pflicht ist

Der Anhang der ArbMedVV setzt zwei Schwellen:

Feuchtarbeit je Tag Vorsorge
regelmäßig mehr als 2 Stunden Angebotsvorsorge
regelmäßig 4 Stunden oder mehr Pflichtvorsorge, Voraussetzung für die Tätigkeit

Unabhängig davon können Beschäftigte Wunschvorsorge verlangen, wenn sie Hautprobleme auf die Arbeit zurückführen. Daneben kennt der Anhang weitere hautbezogene Anlässe, etwa Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen, Isocyanaten, bestimmten hautresorptiven Stoffen oder Naturgummilatexhandschuhen mit hohem Proteingehalt. Diese ordnen wir bei der Vorsorge bei Gefahrstoffen ein. Für Tätigkeiten im Freien mit intensiver UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag ist ebenfalls Angebotsvorsorge vorgesehen, dort geht es um Hautkrebs.

Kürzere Frist bei der Haut

Für Feuchtarbeit gilt nach AMR 2.1 eine Besonderheit: Die zweite Vorsorge ist bereits spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit fällig, nicht erst nach zwölf Monaten wie bei den meisten Anlässen. Der Grund: Hautschäden entwickeln sich in den ersten Monaten einer neuen Belastung besonders häufig. Danach folgt jede weitere Vorsorge spätestens nach 36 Monaten. Der Arzt kann kürzere Abstände festlegen, etwa bei beginnenden Rötungen oder Rissen.

Was bei der Vorsorge passiert

Im Gespräch geht es um die konkreten Tätigkeiten, die verwendeten Mittel und Handschuhe, frühere Ekzeme, Allergien und Neurodermitis in der Vorgeschichte. Mit Einverständnis sieht sich der Arzt Hände, Fingerzwischenräume und Unterarme an. Typische Frühzeichen sind Trockenheit, Rötung, feine Einrisse und Schuppung.

Der wichtigste Teil ist die Beratung. Sie umfasst den Hautschutz vor der Arbeit, die schonende Reinigung, die Pflege nach der Arbeit, die Wahl geeigneter Handschuhe und das Tragen von Baumwollunterziehhandschuhen bei langen Tragezeiten. Allergietests gehören nicht zur Standardvorsorge. Ist eine weitere Abklärung nötig, empfiehlt der Arzt die Vorstellung in einer dermatologischen Praxis.

Ihre Aufgaben als Arbeitgeber

Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wie viele Stunden Feuchtarbeit tatsächlich anfallen. Daraus folgen Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge der TRGS 401: Feuchtarbeit reduzieren, Feucht- und Trockentätigkeiten abwechseln, geeignete Handschuhe bereitstellen und einen Hautschutzplan aushängen. Unterweisen Sie die Beschäftigten mindestens einmal jährlich. Die Vorsorge ergänzt diese Maßnahmen und zeigt, ob sie wirken.

Schweigepflicht und Datenschutz

Befunde an der Haut bleiben in der ärztlichen Dokumentation. Sie erhalten eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und nächstem Termin. Stellt der Arzt fest, dass der Hautschutz im Betrieb nicht ausreicht, bekommen Sie eine allgemeine Empfehlung, ohne dass einzelne Beschäftigte erkennbar werden.

Berufskrankheit und Hautarztverfahren

Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen können als Berufskrankheit Nr. 5101 anerkannt werden. Seit 2021 ist dafür kein Aufgeben der Tätigkeit mehr erforderlich. Zeigen sich Hautveränderungen, die auf die Arbeit zurückgehen könnten, kann der Arzt das Hautarztverfahren der Unfallversicherung anstoßen. Es ermöglicht frühe Behandlung und Präventionsangebote, oft bevor eine ernsthafte Erkrankung entsteht.

Präsenz statt Video

Die Haut muss man sehen. Die erste Vorsorge ist nach AMR 3.4 ohnehin als Präsenztermin durchzuführen, und auch die Nachvorsorge setzt bei uns die Inspektion vor Ort voraus. Wir kommen dafür in Ihren Betrieb, gern auch zu Früh-, Spät- oder Nachtschichten.

Praktisch bewährt hat sich, die Feuchtarbeitszeiten einmal pro Tätigkeit konkret zu erfassen, etwa über eine typische Schicht. Mit dieser Liste lässt sich schnell entscheiden, wer Pflicht- und wer Angebotsvorsorge braucht, und die Zuordnung bleibt bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft nachvollziehbar.

Neue Beschäftigte profitieren besonders: Wer gleich zu Beginn lernt, Hautschutz richtig anzuwenden, hat deutlich bessere Chancen, langfristig beschwerdefrei zu bleiben.

Ablauf

Hautvorsorge im Betrieb in vier Schritten

Nennen Sie uns Branche, Tätigkeiten und Beschäftigtenzahl. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot.

  1. Feuchtarbeitszeiten ermitteln

    Wir prüfen mit Ihnen, wie viele Stunden Wasserkontakt, Handschuhtragen und Händereinigung pro Tätigkeit anfallen.

  2. Pflicht und Angebot zuordnen

    Sie erhalten eine Liste, wer Pflicht- und wer Angebotsvorsorge braucht – mit der verkürzten Frist von 6 Monaten für die zweite Vorsorge.

  3. Untersuchung vor Ort

    Kurzes Gespräch, Inspektion der Haut und Hautschutzberatung direkt am Standort.

  4. Bescheinigung und Hinweise

    Sie bekommen die Bescheinigungen und, wo nötig, allgemeine Empfehlungen für Ihren Hautschutzplan.

FAQ

Häufige Fragen zur Hautvorsorge

Ihre Frage ist nicht dabei? +49 (0) 1520 9440132

Ab wann ist die G 24 Pflicht?

Bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag. Ab regelmäßig mehr als zwei Stunden müssen Sie die Vorsorge anbieten.

Zählt das Tragen von Handschuhen als Feuchtarbeit?

Ja, wenn es flüssigkeitsdichte Handschuhe sind. Die Zeiten werden mit Wasserkontakt und Händereinigung zusammengerechnet.

Warum ist die zweite Vorsorge schon nach sechs Monaten fällig?

Die AMR 2.1 sieht für Feuchtarbeit eine verkürzte Frist vor, weil sich Hautschäden oft in den ersten Monaten entwickeln. Danach gilt die Höchstfrist von 36 Monaten.

Gehört ein Allergietest zur Vorsorge?

Nein. Ist eine allergologische Abklärung nötig, empfiehlt der Arzt die Vorstellung in einer dermatologischen Praxis.

Erfährt der Arbeitgeber von einem Handekzem?

Nein. Befunde unterliegen der Schweigepflicht. Sie erhalten nur die Vorsorgebescheinigung.

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