Logistik und Transport
In der Logistik treffen drei Dinge zusammen: Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Berufskraftfahrer und die arbeitsmedizinische Vorsorge wegen Lärm, Vibration, Heben und Tragen. Hinzu kommen Nachtarbeit, Leihpersonal und hohe Fluktuation. Entscheidend ist, die drei Bereiche sauber zu trennen – dann wird weniger untersucht und trotzdem besser nachgewiesen.
Typisch: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25), LKW- und Busführerschein, Lärm (ehemals G 20), Muskel-Skelett-Belastungen (ehemals G 46). Alles Weitere auf der Seite Betriebsarzt für Logistik.
Pflege und Gesundheitswesen
Kaum eine Branche hat so viele Pflichtvorsorgen: Infektionsgefährdung nach Biostoffverordnung und TRBA 250 mit Impfangebot gegen Hepatitis B, Masernschutznachweis nach Infektionsschutzgesetz, Feuchtarbeit und Hautbelastung, Umlagern von Menschen, Nachtdienst. Dazu löst jede Schwangerschaft eine Prüfung nach dem Mutterschutzgesetz aus.
Typisch: Infektionsgefährdung (ehemals G 42), Hauterkrankungen (ehemals G 24), Impfungen im Betrieb, Mutterschutz. Alles Weitere auf der Seite Betriebsarzt für die Pflege.
Bau und Handwerk
Auf Baustellen und in Werkstätten sind Lärm, Vibrationen, Staub und Arbeiten in der Höhe Alltag. Lärm löst ab 80 dB(A) Angebots- und ab 85 dB(A) Pflichtvorsorge aus. Bei Arbeiten im Freien mit intensiver UV-Belastung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag ist Vorsorge anzubieten. Für Arbeiten mit Absturzgefahr kann eine Eignungsuntersuchung sinnvoll sein; ob sie nötig ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Typisch: Lärm, Absturzgefahr (ehemals G 41), Atemschutz (ehemals G 26), Haut, Gefahrstoffe, bei Sanierung im Bestand Asbest.
Industrie und Produktion
In Fertigung und Produktion bestimmen Maschinenlärm, Gefahrstoffe, Kühlschmierstoffe, Atemschutz und Schichtarbeit die Vorsorge. Hier lohnt eine genaue Zuordnung nach Arbeitsbereichen, damit jede Person genau die Vorsorge erhält, die ihre Tätigkeit auslöst. Für Staplerfahrer und Kranführer kommen Eignungsfragen hinzu.
Typisch: Lärm, Gefahrstoffe, Atemschutz, Haut, Fahr- und Steuertätigkeiten.
Büro und Verwaltung
Auch reine Büros brauchen einen Betriebsarzt. Für Bildschirmarbeit ist Vorsorge anzubieten, einschließlich einer Untersuchung der Augen und gegebenenfalls einer speziellen Bildschirmbrille. Wichtiger Baustein ist außerdem die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Zeitdruck, Erreichbarkeit, Arbeitsorganisation.
Typisch: Bildschirmarbeit (ehemals G 37), psychische Belastung, Eingliederungsmanagement.
Zeitarbeit
Arbeitgeber und damit für die arbeitsmedizinische Vorsorge zuständig ist grundsätzlich der Verleiher. Der Entleiher bleibt für den Arbeitsschutz am Einsatzplatz verantwortlich und muss den Verleiher über die Gefährdungen informieren. Wir klären mit beiden Seiten, wer welchen Nachweis erbringt. Für kurzfristige Einsätze bieten wir Einstellungsuntersuchungen nach Absprache innerhalb von 72 Stunden an.
Typisch: Einstellungsuntersuchung, Vorsorge nach Einsatzbereich, Fahr- und Steuertätigkeiten.
Gastronomie und Hotellerie
In Küche, Spülbereich und Housekeeping sind Feuchtarbeit und Reinigungsmittel die größte Belastung für die Haut. Dazu kommen langes Stehen, Tragen, Spät- und Nachtarbeit. Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge; sie erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt.
Typisch: Hauterkrankungen, Muskel-Skelett-Belastungen, Untersuchung bei Nachtarbeit nach § 6 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz.