Ihr Betriebsarzt in Dresden – Facharzt für Arbeitsmedizin, persönlich und rechtssicher

Von unseren sächsischen Praxisstandorten aus betreuen wir Unternehmen in Dresden und Umgebung – mit Untersuchungstagen direkt im Betrieb, telemedizinischer Betreuung und einem festen Facharzt als Ansprechpartner. Als inhabergeführte Facharztpraxis für Arbeitsmedizin bieten wir, was große Dienstleister oft nicht leisten: einen festen ärztlichen Ansprechpartner, ein unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden und Betreuungsstart in der Regel innerhalb von 14 Tagen – auf Wunsch mit Wochenend- und Nachtschichtterminen.

  • Facharzt für Arbeitsmedizin – kein anonymes Callcenter, kein ständiger Arztwechsel
  • Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, Termine auch am Wochenende und für Nachtschichten
  • Untersuchungen direkt in Ihrem Betrieb mit mobiler Untersuchungstechnik – oder in unseren Praxen

Direkt anfragen: Telefon +49 1520 9440132 · Unverbindliches Angebot anfordern

Betriebsärztliche Leistungen in Dresden

Wir erbringen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Leistungen nach ASiG, DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV – vor Ort in Ihrem Betrieb, in unseren Praxen oder ergänzt durch telemedizinische Betreuung:

  • Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – Bestellung als Betriebsarzt, Betriebsbegehungen, ASA-Sitzungen, Beratung von Geschäftsführung und Führungskräften, Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge: Bildschirmarbeit (ehem. G37), Lärm (G20), Infektionsgefährdung (G42), Haut (G24), Gefahrstoffe
  • Eignungsuntersuchungen – Fahr- und Steuertätigkeit (ehem. G25), Arbeiten mit Absturzgefahr (G41), Atemschutz (G26), Kran- und Staplerfahrer
  • Führerscheinuntersuchungen für LKW, Bus und Personenbeförderung (FeV) inkl. Sehtest – auch als Sammeltermine für Flotten
  • Einstellungsuntersuchungen – kurzfristig, nach Absprache innerhalb von 72 Stunden, ideal für Zeitarbeit und Logistik
  • Impfungen und Titer-Bestimmungen – Hepatitis A/B, Grippe, Nachweise nach Masernschutzgesetz
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung – gesetzlich verpflichtend nach § 5 ArbSchG, Prüfschwerpunkt der Aufsichtsbehörden 2026–2029
  • BEM und Mutterschutz – Eingliederungsmanagement und Betreuung nach MuSchG

Ihre Pflichten als Arbeitgeber – kurz erklärt

Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (§ 2 ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 legt die Einsätze fest: je nach Gefährdungsgruppe 0,5 bis 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr Grundbetreuung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue DGUV Vorschrift 2: Betriebe bis 20 Mitarbeiter werden flexibler betreut, und bis zu ein Drittel der Betreuung darf telemedizinisch erfolgen. Wir beraten Sie, welches Modell für Ihren Betrieb das wirtschaftlichste ist – und übernehmen die vollständige Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.

Branchen, die wir in Dresden und Umgebung betreuen

Dresden verbindet Hightech und Handwerk: Wir betreuen Mikroelektronik-, Halbleiter- und Technologieunternehmen (Reinraum-, Schicht- und Gefahrstoffvorsorge), Pflegeeinrichtungen und Kliniken (Infektionsvorsorge, Impfmanagement, Masernschutznachweise), Bau- und Ausbaugewerbe (Eignungsuntersuchungen bei Absturzgefahr, Atemschutz), Verwaltung und Dienstleistung (Bildschirmarbeit, psychische Gefährdungsbeurteilung) sowie Logistik und Verkehr (G25, FeV-Untersuchungen).

So einfach starten Sie mit uns

  1. Anfrage stellen – in 2 Minuten über unser Kurzformular oder telefonisch
  2. Angebot innerhalb von 24 Stunden – transparent und unverbindlich
  3. Betreuungsstart innerhalb von 14 Tagen – inkl. Bestellungsurkunde, Erstbegehung und Vorsorgeplanung

So erreichen Sie uns in Dresden

ams – Arbeitsmedizin Service
Für Dresden bieten wir Untersuchungstage mit mobiler Technik direkt in Ihrem Betrieb sowie Termine an unseren Praxisstandorten Chemnitz (Augustusburger Straße 21b) und Leipzig.
Telefon: +49 1520 9440132 · E-Mail: info@deutschland-betriebsarzt.de

Häufige Fragen zum Betriebsarzt in Dresden

Ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt bestellen – unabhängig von der Branche. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren dies im Rahmen der DGUV Vorschrift 2.

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Mitarbeiter. Für kleinere Betriebe gibt es vereinfachte Betreuungsmodelle – seit 2026 sind Betriebe bis 20 Mitarbeiter besonders flexibel gestellt. Wir beraten Sie, welches Modell für Sie gilt.

Wer trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Immer der Arbeitgeber. Vorsorgen finden während der Arbeitszeit statt und dürfen nicht auf Beschäftigte umgelegt werden.

Wie schnell bekommen wir Termine in Dresden?

Ein Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden, den Betreuungsstart planen wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Einstellungsuntersuchungen sind nach Absprache innerhalb von 72 Stunden möglich – auch samstags.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Mit unserer mobilen Untersuchungstechnik (Sehtest, Hörtest/Audiometrie, Lungenfunktion, Labor, Impfungen) führen wir Untersuchungstage direkt bei Ihnen durch – das spart Ausfallzeiten. Beratungen, ASA-Sitzungen und viele Folgevorsorgen sind zusätzlich telemedizinisch möglich.

Wir haben Standorte in Dresden und weiteren Städten – geht das mit einem Vertrag?

Ja. Genau dafür sind wir aufgestellt: ein Rahmenvertrag, ein ärztlicher Ansprechpartner, einheitliche Dokumentation – und die Betreuung aller Standorte über Vor-Ort-Untersuchungstage, Partnernetz und Telemedizin (bis zu einem Drittel der Betreuung ist seit 2026 digital zulässig).

Auch in Ihrer Nähe: Betriebsarzt in Chemnitz, Leipzig, Freiberg, Bautzen.

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