Ihr Betriebsarzt in Jena – Facharzt für Arbeitsmedizin, persönlich und rechtssicher

Für Unternehmen in Jena und dem Saale-Holzland-Kreis bieten wir betriebsärztliche Betreuung, die zu Hightech-Arbeitsplätzen passt – vor Ort im Betrieb, in unseren Praxen oder telemedizinisch. Als inhabergeführte Facharztpraxis für Arbeitsmedizin bieten wir, was große Dienstleister oft nicht leisten: einen festen ärztlichen Ansprechpartner, ein unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden und Betreuungsstart in der Regel innerhalb von 14 Tagen – auf Wunsch mit Wochenend- und Nachtschichtterminen.

  • Facharzt für Arbeitsmedizin – kein anonymes Callcenter, kein ständiger Arztwechsel
  • Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, Termine auch am Wochenende und für Nachtschichten
  • Untersuchungen direkt in Ihrem Betrieb mit mobiler Untersuchungstechnik – oder in unseren Praxen

Direkt anfragen: Telefon +49 1520 9440132 · Unverbindliches Angebot anfordern

Betriebsärztliche Leistungen in Jena

Wir erbringen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Leistungen nach ASiG, DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV – vor Ort in Ihrem Betrieb, in unseren Praxen oder ergänzt durch telemedizinische Betreuung:

  • Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – Bestellung als Betriebsarzt, Betriebsbegehungen, ASA-Sitzungen, Beratung von Geschäftsführung und Führungskräften, Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge: Bildschirmarbeit (ehem. G37), Lärm (G20), Infektionsgefährdung (G42), Haut (G24), Gefahrstoffe
  • Eignungsuntersuchungen – Fahr- und Steuertätigkeit (ehem. G25), Arbeiten mit Absturzgefahr (G41), Atemschutz (G26), Kran- und Staplerfahrer
  • Führerscheinuntersuchungen für LKW, Bus und Personenbeförderung (FeV) inkl. Sehtest – auch als Sammeltermine für Flotten
  • Einstellungsuntersuchungen – kurzfristig, nach Absprache innerhalb von 72 Stunden, ideal für Zeitarbeit und Logistik
  • Impfungen und Titer-Bestimmungen – Hepatitis A/B, Grippe, Nachweise nach Masernschutzgesetz
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung – gesetzlich verpflichtend nach § 5 ArbSchG, Prüfschwerpunkt der Aufsichtsbehörden 2026–2029
  • BEM und Mutterschutz – Eingliederungsmanagement und Betreuung nach MuSchG

Ihre Pflichten als Arbeitgeber – kurz erklärt

Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (§ 2 ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 legt die Einsätze fest: je nach Gefährdungsgruppe 0,5 bis 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr Grundbetreuung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue DGUV Vorschrift 2: Betriebe bis 20 Mitarbeiter werden flexibler betreut, und bis zu ein Drittel der Betreuung darf telemedizinisch erfolgen. Wir beraten Sie, welches Modell für Ihren Betrieb das wirtschaftlichste ist – und übernehmen die vollständige Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.

Branchen, die wir in Jena und Umgebung betreuen

Jena ist Optik- und Wissenschaftsstadt: Wir betreuen Optik-, Feinmechanik- und Technologieunternehmen (Bildschirm- und Laborvorsorge, Gefahrstoffe, Sehtests mit besonderer Sorgfalt), Forschungseinrichtungen und Labore (Infektionsgefährdung/G42, BioStoffV), Kliniken und Pflege (Impfmanagement, Masernschutz), IT- und Dienstleistungsunternehmen (psychische Gefährdungsbeurteilung, Bildschirmarbeit) sowie Produktion und Handwerk.

So einfach starten Sie mit uns

  1. Anfrage stellen – in 2 Minuten über unser Kurzformular oder telefonisch
  2. Angebot innerhalb von 24 Stunden – transparent und unverbindlich
  3. Betreuungsstart innerhalb von 14 Tagen – inkl. Bestellungsurkunde, Erstbegehung und Vorsorgeplanung

So erreichen Sie uns in Jena

ams – Arbeitsmedizin Service
Für Jena bieten wir Untersuchungstage mit mobiler Technik direkt in Ihrem Betrieb; Praxistermine in Chemnitz und Leipzig.
Telefon: +49 1520 9440132 · E-Mail: info@deutschland-betriebsarzt.de

Häufige Fragen zum Betriebsarzt in Jena

Ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt bestellen – unabhängig von der Branche. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren dies im Rahmen der DGUV Vorschrift 2.

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Mitarbeiter. Für kleinere Betriebe gibt es vereinfachte Betreuungsmodelle – seit 2026 sind Betriebe bis 20 Mitarbeiter besonders flexibel gestellt. Wir beraten Sie, welches Modell für Sie gilt.

Wer trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Immer der Arbeitgeber. Vorsorgen finden während der Arbeitszeit statt und dürfen nicht auf Beschäftigte umgelegt werden.

Wie schnell bekommen wir Termine in Jena?

Ein Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden, den Betreuungsstart planen wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Einstellungsuntersuchungen sind nach Absprache innerhalb von 72 Stunden möglich – auch samstags.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Mit unserer mobilen Untersuchungstechnik (Sehtest, Hörtest/Audiometrie, Lungenfunktion, Labor, Impfungen) führen wir Untersuchungstage direkt bei Ihnen durch – das spart Ausfallzeiten. Beratungen, ASA-Sitzungen und viele Folgevorsorgen sind zusätzlich telemedizinisch möglich.

Führen Sie auch Laborvorsorge nach BioStoffV durch?

Ja – Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen (ehem. G42) inklusive Impfangeboten und Titerkontrollen gehören zu unserem Kerngeschäft, auch für Forschungseinrichtungen und Labore.

Auch in Ihrer Nähe: Betriebsarzt in Erfurt, Gera, Leipzig, Chemnitz.

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