Neue DGUV Vorschrift 2 und AMR 3.4: Das ändert sich 2026 für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue DGUV Vorschrift 2 – die wichtigste Änderung in der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung seit Jahren. Und seit dem 27. Januar 2026 regelt die neue AMR 3.4 erstmals verbindlich, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen telemedizinisch durchgeführt werden dürfen. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebe bis 20 Mitarbeiter (vorher 10) werden flexibler betreut – ohne feste Einsatzzeiten
- Bis zu ein Drittel der Betreuung darf digital/telemedizinisch erfolgen
- Erste Vorsorge in Präsenz, Folgevorsorgen per Video möglich, wenn keine körperliche Untersuchung nötig ist
- Die psychische Gefährdungsbeurteilung wird 2026–2029 Prüfschwerpunkt der Aufsichtsbehörden
Alle Details, Übergangsfristen und was Sie jetzt konkret tun sollten, haben wir auf unserer laufend aktualisierten Übersichtsseite zusammengestellt: Neue Gesetze & Vorschriften 2026.
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