Betriebsarzt für Logistik und Transport
In der Logistik hängt der Betrieb an Nachweisen: Ohne gültige Eignung steigt kein Fahrer auf den Stapler und kein Berufskraftfahrer ins Fahrzeug. Gleichzeitig ist die Branche eine der unfallträchtigsten überhaupt. Nach der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei im Jahr 2024 64.809 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt – 33,9 je 1.000 Vollarbeiter gegenüber 20,6 im Durchschnitt aller Branchen, dazu 26 tödliche Arbeitsunfälle und 737 neue Unfallrenten.
Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung für Speditionen, Lager- und Kontraktlogistiker, Kurier-, Express- und Paketdienste, Werkverkehr, Entsorgungs- und Baustofftransport in Sachsen – mit Untersuchungstagen an Ihrem Standort, auch in Randzeiten, damit Fahrzeuge und Schichten laufen.
Unsere Praxisstandorte: Chemnitz, Leipzig, Dresden, Plauen und Zwickau. Das deckt die sächsischen Logistikachsen ab: das Güterverkehrszentrum Leipzig am Schkeuditzer Kreuz zwischen A 9 und A 14 mit dem Luftfrachtstandort Leipzig/Halle, und das Güterverkehrszentrum Südwestsachsen mit dem Hauptstandort Glauchau an der A 4 sowie den Modulen Chemnitz und Zwickau an der A 72.
Eignung oder Vorsorge: der Unterschied, an dem die meisten Pläne scheitern
Das ist die wichtigste Unterscheidung in Ihrer Branche, und sie wird regelmäßig vermischt:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV knüpft an Einwirkungen am Arbeitsplatz an – Lärm, Vibrationen, Kälte, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit, körperliche Belastung. Sie ist Pflicht- oder Angebotsvorsorge und endet mit einer Bescheinigung ohne Diagnosen.
- Eignungsuntersuchungen – die klassischen Fälle sind Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G 25) und Arbeiten mit Absturzgefahr (früher G 41) – stehen nicht im Anhang der ArbMedVV. Ihr Anlass ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und aus der Verantwortung, nur geeignete Beschäftigte mit einer gefährdenden Tätigkeit zu beauftragen.
- Die Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein dritter, davon unabhängiger Vorgang. Sie ist Voraussetzung für die Fahrerlaubnis, ersetzt die arbeitsmedizinische Betreuung aber nicht.
Wer das trennt, untersucht weniger und hat trotzdem bessere Nachweise. Wir sortieren das für Ihren Betrieb in einer Tabelle, die Sie in die Personalplanung übernehmen können – einschließlich der Tätigkeiten, für die keine Untersuchung nötig ist.
Was in Transport und Lager zusammenkommt
| Anlass | Rechtsgrundlage | Art |
|---|---|---|
| Fahren von LKW, Zugmaschinen, Kran; Steuern von Flurförderzeugen; Überwachungstätigkeiten | Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, DGUV Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (früher G 25) | Eignungsuntersuchung |
| Arbeiten mit Absturzgefahr, etwa auf Ladeflächen, Silos, Lagertechnik | Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (früher G 41) | Eignungsuntersuchung |
| Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung | § 11 und Anlagen 5 und 6 FeV | ärztliches Zeugnis, Sehtest, bei D-Klassen Leistungstest |
| Lärm im Umschlag, in der Werkstatt, an Verladetoren | ArbMedVV Anhang Teil 3 | Pflichtvorsorge ab 85 dB(A), Angebot ab 80 dB(A) |
| Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen (Stapler, LKW, Baumaschinen) | ArbMedVV Anhang Teil 3 | Pflichtvorsorge bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte, Angebot ab 2,5 bzw. 0,5 m/s² |
| Heben, Tragen, Kommissionieren, manuelle Verladung | ArbMedVV Anhang Teil 4, DGUV Empfehlung „Belastungen des Muskel-Skelett-Systems“ (früher G 46) | Angebotsvorsorge bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen |
| Arbeit im Tiefkühl- und Frischelager | ArbMedVV Anhang Teil 4 | Pflichtvorsorge erst bei extremer Kältebelastung von −25 °C und kälter |
| Tragen von Atemschutz, etwa bei Gefahrstoffumschlag oder Entsorgung | ArbMedVV Anhang Teil 4 | Pflichtvorsorge bei Gruppen 2 und 3, Angebot bei Gruppe 1 |
| Disposition, Lagerverwaltung, Abrechnung am Bildschirm | ArbMedVV Anhang Teil 4, AMR 13.4 | Angebotsvorsorge |
| Nachtarbeit und Wechselschicht | § 6 Abs. 3 ArbZG | Anspruch der Beschäftigten |
| Gefahrstoffe beim Umschlag, in Werkstatt und Tankstelle | ArbMedVV Anhang Teil 1, GefStoffV | je nach Stoff |
Welche Zeilen auf Ihren Betrieb zutreffen, leiten wir aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und aus der Begehung ab.
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Fristen, die den Fuhrpark betreffen
Die früheren DGUV Grundsätze mit den G-Nummern sind durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst. Der Inhalt ist geblieben, die Bezeichnung hat sich geändert – „G 25″ ist heute die Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Für die Nachuntersuchung gelten nach der bisherigen Handlungsanleitung altersabhängige Fristen:
- bis 40 Jahre: nach 36 bis 60 Monaten
- 40 bis 60 Jahre: nach 24 bis 36 Monaten
- ab 60 Jahre: nach 12 bis 24 Monaten
Vorzeitig wird nachuntersucht nach längerer Arbeitsunfähigkeit, bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit, auf Wunsch der Beschäftigten und wenn es ärztlich geboten ist. Genau diese Anlässe werden im Alltag übersehen: Ein Fahrer kommt nach sechs Wochen Krankschreibung zurück und steigt wieder auf den Stapler, ohne dass jemand die Eignung geprüft hat.
Wir führen eine Fristenliste und melden uns, bevor eine Eignung abläuft – nicht danach.
Flurförderzeuge: was wirklich vorgeschrieben ist
Für Gabelstapler verlangt § 7 der DGUV Vorschrift 68 einen schriftlichen Auftrag des Unternehmers zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Voraussetzung ist die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit theoretischer und praktischer Prüfung; die Ausbildung dauert üblicherweise drei bis fünf Tage.
Eine Eignungsuntersuchung ist dabei nicht ausdrücklich in der Vorschrift verlangt – körperliche und geistige Eignung ist aber Voraussetzung der Beauftragung, und die Untersuchung nach der Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ ist das etablierte Mittel, sie festzustellen und zu dokumentieren. Wir sagen Ihnen klar, wo eine Untersuchung rechtlich gefordert ist und wo sie dem Nachweis Ihrer Auswahlentscheidung dient. Die Staplerausbildung selbst führen wir nicht durch; das übernehmen Ausbildungsstellen Ihrer Berufsgenossenschaft oder externe Anbieter.
Berufskraftfahrer: ärztliches Zeugnis, Sehtest, Leistungstest
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt:
- Die Fahrerlaubnis wird nach § 23 FeV längstens für fünf Jahre erteilt – mit jeder Verlängerung werden die Nachweise neu fällig.
- Anlage 5 FeV: ärztliche Untersuchung darauf, ob Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung ausschließen können. Für die Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich die Prüfung der psychischen Leistungsfähigkeit – Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit – mit validierten Testverfahren, bei Verlängerung ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab 60 Jahren.
- Die Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Das ist der häufigste Grund für eine Rückfrage der Behörde: Das Zeugnis liegt vor, aber der Antrag kommt zu spät.
- Anlage 6 FeV, Sehvermögen: Sehschärfe mindestens 0,8 je Auge und 1,0 beidäugig, Korrektion bis +8,0 Dioptrien (Kontakt- und Intraokularlinsen ausgenommen), binokulares horizontales Gesichtsfeld mindestens 140 Grad, dazu Farb-, Stereo-, Kontrast- und Dämmerungssehen. Die Sehschärfe wird nach DIN 58220 Teil 6 bestimmt.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung wurde im August 2026 geändert; die ärztlichen Anforderungen der Anlage 5 sind davon nicht betroffen. Neu verbindlich ist seit dem 19. August 2026 die überarbeitete Fassung mehrerer Kapitel der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, darunter Hörvermögen, Hirngefäßerkrankungen sowie Alkohol, Cannabis, Betäubungsmittel und Arzneimittel. Wir beurteilen nach diesem Stand.
Die Untersuchung nach der FeV führen wir an unseren Praxisstandorten durch und können sie mit der arbeitsmedizinischen Betreuung in einem Termin zusammenlegen.
Nachtarbeit, Schicht und Fahrermüdigkeit
Nachtarbeitnehmer haben nach § 6 Abs. 3 ArbZG das Recht, sich vor Beginn der Tätigkeit und danach in Abständen von mindestens drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen – ab dem vollendeten 50. Lebensjahr jährlich. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht ohnehin kostenlos durch den Betriebsarzt anbietet.
Dass dieses Thema in der Logistik mehr ist als eine Formalie, zeigen die von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft veröffentlichten Befragungsergebnisse zum Fahrpersonal: 47,5 Prozent nennen die Belastung durch Wochenendarbeit, 22,8 Prozent fühlen sich psychisch belastet, nur 24 Prozent haben keine der abgefragten Beschwerden, 12,5 Prozent leiden an drei oder mehr Erkrankungen und 14,4 Prozent erwägen, den Fahrberuf innerhalb eines Jahres aufzugeben. Eine europäische Befragung der Verkehrsgewerkschaften ergab, dass 30 Prozent der Lkw-Fahrer im vergangenen Jahr mindestens einmal am Steuer eingeschlafen sind.
Wir beraten zur Dienst- und Tourenplanung aus arbeitsmedizinischer Sicht – Rotationsrichtung, Schichtlänge, Ruhezeiten, Pausengestaltung – und bringen Schlafstörungen und Tagesmüdigkeit da zur Sprache, wo sie hingehören: in die Untersuchung, nicht in die Personalakte.
Rücken, Kälte und die Fallen im Lager
Heben und Tragen: Angebotsvorsorge besteht bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen. Wir beurteilen bei der Begehung Kommissionierhöhen, Hubhilfen, Rollbehälter, Bodenbeläge und Wegezeiten und beraten zur Verhältnisprävention. Rückenschulungen und Hebetrainings führen externe Fachleute durch – Ihre Berufsgenossenschaft, Ihre Krankenkasse oder Physiotherapeuten.
Kälte: Hier wird regelmäßig zu viel untersucht. Pflichtvorsorge besteht nach der ArbMedVV erst bei extremer Kältebelastung von −25 °C und kälter. Übliche Tiefkühllager mit −18 bis −24 °C liegen darunter. Das heißt nicht, dass die Belastung ohne Bedeutung ist: Wir beraten zu Aufenthaltsdauer, Aufwärmzeiten, Kleidung und zum Angebot einer freiwilligen Vorsorge – aber Sie bezahlen keine Pflichtuntersuchung, die nicht vorgeschrieben ist.
Lärm und Vibration: Verladetore, Werkstatt, Rüttelplatten, ältere Stapler und LKW. Welche Auslösewerte erreicht werden, zeigt die Messung; wir leiten daraus Pflicht- und Angebotsvorsorge ab.
Gefahrgut: Der ADR-Schein nach Kapitel 8.2 ADR setzt keine ärztliche Untersuchung voraus; er gilt fünf Jahre und wird durch Fortbildung verlängert. Arbeitsmedizinische Anlässe im Gefahrgutbereich ergeben sich aus der tatsächlichen Gefahrstoffexposition beim Umschlag, nicht aus der Bescheinigung.
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft gilt die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 seit dem 1. Januar 2026. Wesentlich für Logistikbetriebe:
- Die vereinfachte Regelbetreuung reicht jetzt bis 20 Beschäftigte statt bis 10; in diesen Betrieben ist eine Begehung mindestens einer Disziplin alle drei Jahre vorgesehen.
- Bis zu einem Drittel der Beratungsleistungen darf unter bestimmten Bedingungen digital oder telefonisch erfolgen – bei uns nach einer Begehung vor Ort, und nie anstelle einer Vorsorge.
- Die Fortbildung des betreuenden Personals ist im Jahresbericht zu dokumentieren.
Die Einsatzzeit je Beschäftigten und Jahr richtet sich nach der Betreuungsgruppe in Anlage 2 der Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers. Für Lager- und Handelslogistik ist je nach Gewerbezweig die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik zuständig, für Gütertransport und Entsorgung die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft. Wir prüfen die Zuordnung und die Einsatzzeit für Ihren Betrieb und stellen sie in Ihr Angebot ein. Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen nach ArbMedVV zählen nicht zur Grundbetreuungszeit, sondern zur betriebsspezifischen Betreuung.
Wenn Ihr Betreuungsvertrag vor 2026 geschlossen wurde, lohnt der Abgleich mit der Neufassung.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
- Angebot: Sie nennen uns Art des Betriebs, Anzahl der Beschäftigten, Standorte und die Fahr- und Steuertätigkeiten im Haus. Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, als Festpreis, nicht als Stundenabrechnung.
- Begehung: Ein Facharzt für Arbeitsmedizin begeht Lager, Verladung, Werkstatt, Sozialräume und Disposition in Präsenz.
- Untersuchungsplan: Wir ordnen jeder Tätigkeit zu, welche Eignungsuntersuchung und welche Vorsorge in welchem Turnus fällig ist – getrennt nach Pflicht, Angebot und Eignung.
- Untersuchungstage am Standort: Wir kommen mit festen Terminen zu Ihnen, auf Wunsch in Randzeiten oder gestaffelt nach Schichten. Die Bescheinigung erhalten Sie am Untersuchungstag.
- Neueinstellungen und Leiharbeit: Kurzfristige Termine, damit niemand ohne gültige Eignung eingeplant wird. Beim Einsatz von Leihpersonal klären wir mit Ihnen, welche Nachweise der Verleiher erbringt und welche Sie als Entleiher selbst brauchen.
- Fristen: Fristenliste für die nächsten zwölf Monate, mit Erinnerung vor Ablauf.
Alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen finden in Präsenz statt. Digital bieten wir Beratungsleistungen der Grundbetreuung und die Teilnahme an ASA-Sitzungen an.
Was Sie als Nachweis in der Hand haben
- Eignungsbescheinigung je Beschäftigten für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- Vorsorgebescheinigung ohne Diagnosen
- ärztliches Zeugnis und Sehtestnachweis nach FeV für die Fahrerlaubnisbehörde
- Begehungsbericht mit Maßnahmenvorschlägen
- Jahresbericht als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde
- Fristenliste für Eignungen und Vorsorgen
Logistik in Sachsen
Die sächsische Logistikwirtschaft ist kleinteilig: Nach einer Studie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Datengrundlage 2017/2018) arbeiten rund 170.000 Erwerbstätige in der Branche, verteilt auf 4.781 Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts Verkehr und Lagerei, von denen 72 Prozent zehn oder weniger Beschäftigte haben und 23 Prozent zehn bis 49. Im Raum Leipzig ist die Beschäftigung in Verkehr und Lagerei zwischen 2014 und 2024 um 7.200 Stellen gewachsen, davon rund 3.800 in der Lagerei und bei Logistikdienstleistern.
Für Sie heißt das: Die meisten Logistikbetriebe in Sachsen sind zu klein für einen eigenen betriebsärztlichen Dienst und zu verteilt für Anbieter ohne Standort in der Region. Genau dafür fahren wir zu Ihnen.
Angebot anfordern
Nennen Sie uns Art des Betriebs, Anzahl der Beschäftigten, Ihre Standorte und welche Fahr- und Steuertätigkeiten bei Ihnen ausgeübt werden. Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Zentrale: Augustusburger Straße 21 B, 09111 Chemnitz
Häufige Fragen: Betriebsarzt in Logistik und Transport
Braucht eine Spedition mit fünf Mitarbeitern einen Betriebsarzt? Ja. Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 und gilt ab dem ersten Beschäftigten. Für Betriebe bis 20 Beschäftigte sieht die Vorschrift seit 2026 eine vereinfachte Regelbetreuung vor.
Ist die G 25 für Staplerfahrer Pflicht? Die DGUV Vorschrift 68 verlangt ausdrücklich den schriftlichen Fahrauftrag und die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, nicht ausdrücklich eine Untersuchung. Die körperliche und geistige Eignung ist aber Voraussetzung der Beauftragung, und die Untersuchung nach der Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ ist der anerkannte Weg, sie festzustellen. Ob sie bei Ihnen nötig ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Gilt die G 25 noch, oder heißt das jetzt anders? Die DGUV Grundsätze mit den G-Nummern sind durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst. Inhaltlich entspricht die Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ der früheren G 25. Wir stellen die Bescheinigung so aus, dass sie auch in Ihren bestehenden Unterlagen eindeutig zuzuordnen ist.
Wie oft muss ein Fahrer zur Nachuntersuchung? Altersabhängig: bis 40 Jahre nach 36 bis 60 Monaten, zwischen 40 und 60 nach 24 bis 36 Monaten, ab 60 nach 12 bis 24 Monaten. Vorzeitig nach längerer Arbeitsunfähigkeit, bei neuer Tätigkeit oder auf Wunsch des Beschäftigten.
Ersetzt die FeV-Untersuchung die arbeitsmedizinische Untersuchung? Nein. Die Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ist Voraussetzung für die Fahrerlaubnis. Die arbeitsmedizinische Betreuung dient dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und deckt andere Einwirkungen ab – Lärm, Vibration, Heben und Tragen, Nachtarbeit.
Wie lange ist das ärztliche Zeugnis für den LKW-Führerschein gültig? Die Nachweise nach Anlage 5 FeV dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Die Fahrerlaubnis selbst wird für längstens fünf Jahre erteilt.
Ab wann ist der Leistungstest für Busfahrer nötig? Bei Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab 60 Jahren.
Brauchen Mitarbeiter im Tiefkühllager eine Pflichtvorsorge? Nach der ArbMedVV erst bei extremer Kältebelastung von −25 °C und kälter. Übliche Tiefkühllager liegen darüber. Wir beurteilen die tatsächliche Belastung, beraten zu Aufenthalts- und Aufwärmzeiten und bieten die Vorsorge dort an, wo sie sinnvoll ist.
Setzt der ADR-Schein eine ärztliche Untersuchung voraus? Nein. Die Gefahrgutfahrer-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR beruht auf Schulung und Prüfung und gilt fünf Jahre. Arbeitsmedizinische Anlässe entstehen aus der Gefahrstoffexposition, nicht aus der Bescheinigung.
Wer untersucht unser Leihpersonal? Grundsätzlich der Verleiher als Arbeitgeber. Als Entleiher bleiben Sie für die tätigkeitsbezogene Eignung und die Gefährdungsbeurteilung des Einsatzplatzes verantwortlich. Wir klären mit Ihnen, welche Nachweise Sie anfordern und welche Untersuchung Sie selbst veranlassen müssen.
Kommen Sie für die Untersuchungen in den Betrieb? Ja. Wir vereinbaren Untersuchungstage vor Ort, auf Wunsch in Randzeiten oder gestaffelt nach Schichten. Für Einzeltermine und für die Untersuchung nach FeV stehen unsere Praxisstandorte Chemnitz, Leipzig, Dresden, Plauen und Zwickau zur Verfügung.
Können die Untersuchungen per Video stattfinden? Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen finden bei uns in Präsenz statt. Digital bieten wir Beratungsleistungen und die Teilnahme an ASA-Sitzungen an.
Übernehmen Sie die Staplerausbildung oder Rückenschulungen? Nein. Ausbildung und Schulung führen externe Fachleute durch – Ausbildungsstellen Ihrer Berufsgenossenschaft, Krankenkassen oder Physiotherapeuten. Wir beraten, welche Maßnahme zu welcher Belastung passt und welcher Nachweis verlangt wird.
Was kostet die betriebsärztliche Betreuung eines Logistikbetriebs? Das hängt von Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Standorten und der Anzahl der Eignungsuntersuchungen und Vorsorgen ab. Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden – als Festpreis, nicht als Stundenabrechnung.
Zuletzt geprüft am 05.10.2026 · Facharzt für Arbeitsmedizin · Grundlagen: ASiG, ArbSchG, ArbMedVV, ArbZG, DGUV Vorschrift 2 (Fassung BG Verkehr, in Kraft 01.01.2026), DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, FeV (Anlagen 5 und 6), Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 19.08.2026), ADR Kapitel 8.2 · Zahlen: DGUV Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024, BG Verkehr, SMWA-Logistikstudie (Datengrundlage 2017/2018), Bundesagentur für Arbeit Leipzig
