Die Auslösewerte der LärmVibrationsArbSchV
Ob Lärmvorsorge angeboten werden muss oder Pflicht ist, hängt von zwei Werten ab, die § 6 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festlegt. Maßgeblich ist der Tages-Lärmexpositionspegel, also der über acht Stunden gemittelte Lärm, und der Spitzenschalldruckpegel für kurze, laute Impulse.
| Auslösewert | Tages-Lärmexposition | Spitzenschalldruck | Folge für die Vorsorge |
|---|---|---|---|
| unterer | 80 dB(A) | 135 dB(C) | bei Überschreiten Angebotsvorsorge |
| oberer | 85 dB(A) | 137 dB(C) | bei Erreichen oder Überschreiten Pflichtvorsorge |
Wichtig: Für die Einstufung zählt der Lärm ohne Gehörschutz. Die dämmende Wirkung eines getragenen Gehörschutzes bleibt nach dem Anhang der ArbMedVV unberücksichtigt. Ein Beschäftigter, der an einer 90-dB(A)-Maschine Kapselgehörschutz trägt, braucht also trotzdem Pflichtvorsorge.
Was Sie als Arbeitgeber tun müssen
Grundlage ist die Lärmbeurteilung als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt, welche Arbeitsplätze die Auslösewerte erreichen. Daraus folgen gestufte Pflichten:
- Ab dem unteren Auslösewert stellen Sie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung, unterweisen die Beschäftigten und bieten Vorsorge an.
- Ab dem oberen Auslösewert müssen die Beschäftigten den Gehörschutz tragen. Sie kennzeichnen Lärmbereiche, erstellen ein Lärmminderungsprogramm und veranlassen die Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit.
- In jedem Fall gilt: Technische Lärmminderung geht vor persönlichem Gehörschutz.
Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf niemand im Lärmbereich ab 85 dB(A) eingesetzt werden. Das ist auch bei Leiharbeit und Aushilfen zu beachten.
Fristen nach AMR 2.1
Die Lärmvorsorge folgt den allgemeinen Höchstfristen. Die erste Vorsorge findet innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Lärmtätigkeit statt. Die zweite ist spätestens zwölf Monate nach Tätigkeitsbeginn fällig, jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Zeigt der Hörtest eine beginnende Verschlechterung, kann der Arzt eine kürzere Frist festlegen. Das wird in der Bescheinigung vermerkt, ohne den Grund zu nennen.
Untersuchungsumfang
Die Vorsorge beginnt mit einem Gespräch. Es geht um die Lärmquellen am Arbeitsplatz, die Tragegewohnheiten beim Gehörschutz, frühere Ohrerkrankungen, Ohrgeräusche und Lärm in der Freizeit, etwa durch Musik, Motorsport oder Heimwerken. Mit Einverständnis des Beschäftigten folgen:
- Inspektion von Gehörgang und Trommelfell, um Ohrenschmalz oder Entzündungen als Ursache für schlechte Messwerte auszuschließen
- Tonschwellenaudiometrie: Der Beschäftigte hört über Kopfhörer Töne verschiedener Frequenzen und gibt an, ab welcher Lautstärke er sie wahrnimmt
- Auswertung und Vergleich mit früheren Hörkurven, falls vorhanden
- Beratung zu Auswahl, Sitz und Tragedauer des Gehörschutzes, gegebenenfalls Empfehlung zu angepasstem Otoplastik-Gehörschutz
Lärmbedingte Hörschäden zeigen sich typischerweise zuerst im Bereich um 4.000 Hertz. Wer sie früh erkennt, kann gegensteuern, bevor das Sprachverstehen leidet.
Vorbereitung auf den Hörtest
Direkt nach einer lauten Schicht ist das Gehör vorübergehend vertäubt. Die Messung wäre dann schlechter als der tatsächliche Zustand. Die Beschäftigten sollten deshalb vor dem Termin eine ausreichende Lärmpause haben, in der Praxis meist mindestens 14 Stunden. Planen Sie Untersuchungstage deshalb am besten zu Schichtbeginn oder nach einem freien Tag. Wir stimmen die Reihenfolge gern mit Ihrer Schichtplanung ab, auch für Nachtschichten.
Untersuchung im Betrieb
Für Termine bei Ihnen bringen wir ein mobiles Audiometer mit. Sie stellen einen möglichst ruhigen Raum, abseits von Hallen, Kompressoren und Verkehr. Ein Besprechungsraum reicht meistens. So entfallen Wegezeiten, und mehrere Beschäftigte lassen sich nacheinander an einem Tag untersuchen.
Telemedizin und Schweigepflicht
Nach AMR 3.4 ist die erste Lärmvorsorge im Betrieb als Präsenztermin durchzuführen. Da der Hörtest eine Messung vor Ort erfordert, findet auch die Nachvorsorge bei uns in Präsenz statt. Hörkurven und Befunde bleiben in der ärztlichen Dokumentation. Sie erhalten nur die Vorsorgebescheinigung mit Anlass, Datum und nächstem Termin. Ergibt sich, dass Ihre Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, erhalten Sie einen allgemeinen Hinweis ohne Bezug zu einzelnen Befunden.
Wenn ein Hörschaden vorliegt
Lärmschwerhörigkeit ist als Berufskrankheit Nr. 2301 anerkannt. Besteht ein begründeter Verdacht, ist der Arzt zur Anzeige an den Unfallversicherungsträger verpflichtet. Für den Beschäftigten heißt das nicht automatisch, dass er den Arbeitsplatz verliert. Häufig helfen besserer Gehörschutz, organisatorische Änderungen und engere Kontrollen.
Für Sie als Arbeitgeber ist die Vorsorge zugleich eine Rückmeldung: Häufen sich Hinweise auf unzureichenden Gehörschutz, prüfen wir gemeinsam Auswahl, Unterweisung und Tragequote in den Lärmbereichen.