Arbeitsschutzausschuss (ASA) mit dem Betriebsarzt

Der Arbeitsschutzausschuss ist das Beratungsgremium des Betriebs für Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Betrieb eine bestimmte Größe überschreitet.

Rechtsgrundlage und Pflicht

Nach § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Kleinere Betriebe müssen keinen ASA bilden, können es aber freiwillig tun. Der ASA ersetzt weder die Verantwortung des Arbeitgebers noch die Gefährdungsbeurteilung. Er berät und koordiniert.

Zusammensetzung

Dem ASA gehören an:

  • der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter
  • zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte

Der Betriebsarzt ist vorgesehenes Mitglied. Die Teilnahme gehört zur Grundbetreuung. Zusätzliche Personen können als Gäste eingeladen werden, etwa die Schwerbehindertenvertretung oder die Personalleitung.

Wie oft tagt der ASA

Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen, also viermal im Jahr. Bei besonderen Anlässen, etwa nach einem schweren Unfall oder bei größeren Umbauten, kann eine zusätzliche Sitzung sinnvoll sein.

Tagesordnung

Eine feste Tagesordnung gibt das Gesetz nicht vor. Bewährt haben sich wiederkehrende Punkte:

  1. Genehmigung des letzten Protokolls und Stand der beschlossenen Maßnahmen
  2. Unfälle, Beinaheunfälle und Berufskrankheiten
  3. Ergebnisse von Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen
  4. Stand der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  5. Planung neuer Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Arbeitsverfahren oder Umbauten
  6. Beiträge der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
  7. Sonstiges und Termin der nächsten Sitzung

Protokoll

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Protokollformat vor. Ein Protokoll ist aber üblich und für den Nachweis wichtig. Es enthält Datum, Teilnehmer, behandelte Themen, Beschlüsse und Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen.

Beitrag des Betriebsarztes

  • Bericht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in anonymisierter Form, ohne Gesundheitsdaten Einzelner
  • Bewertung aktueller Themen, zum Beispiel Hitzebelastung, Gefahrstoffe, Infektionsschutz, Schichtarbeit oder psychische Belastung
  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung
  • Hinweise zu neuen Erkenntnissen der Arbeitsmedizin
  • Beratung bei Planungen, etwa neuen Arbeitsplätzen oder Verfahren

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Individuelle Gesundheitsdaten sind nie Thema des ASA. Schulungen und Unterweisungen gehören nicht zu unseren Leistungen; wo sie nötig sind, empfehlen wir externe Fachleute, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen.

Digitale Teilnahme

Die Teilnahme des Betriebsarztes ist auch digital möglich, per Videokonferenz oder als hybride Sitzung. Das ist besonders bei Betrieben sinnvoll, die weit von unseren Praxisstandorten entfernt liegen. Vorsorgen, Blutentnahmen und Impfungen bleiben davon unberührt und finden ausschließlich in Präsenz statt.

Häufige Probleme

  • Der ASA tagt unregelmäßig. Legen Sie die Termine für das ganze Jahr im Voraus fest.
  • Protokolle fehlen. Bestimmen Sie einen festen Protokollführer.
  • Beschlüsse werden nicht nachverfolgt. Führen Sie eine Maßnahmenliste mit Verantwortlichen und Terminen.
  • Der Betriebsarzt wird nicht eingeladen. Das widerspricht § 11 ASiG und verschenkt arbeitsmedizinische Beratung.

Angebot anfordern

Wenn Sie einen ASA einrichten oder die Betriebsarzt-Teilnahme neu organisieren möchten, schildern Sie uns Betriebsgröße, Standorte und Sitzungsrhythmus. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles schriftliches Angebot.

Zentrale: Augustusburger Straße 21 B, 09111 Chemnitz

FAQ

Ab wann braucht ein Betrieb einen Arbeitsschutzausschuss? Bei mehr als zwanzig Beschäftigten, nach § 11 ASiG.

Wer sitzt im Arbeitsschutzausschuss? Arbeitgeber oder Beauftragter, zwei Betriebsratsmitglieder, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Wie oft muss der ASA tagen? Mindestens einmal pro Quartal.

Muss der Betriebsarzt an jeder ASA-Sitzung teilnehmen? Er ist Mitglied des Ausschusses. Seine Teilnahme gehört zur Grundbetreuung.

Kann der Betriebsarzt digital am ASA teilnehmen? Ja, per Videokonferenz oder hybrid.

Muss über die ASA-Sitzung ein Protokoll geführt werden? Das Gesetz fordert kein bestimmtes Format. Ein Protokoll ist üblich und dient als Nachweis.

Was passiert, wenn kein ASA gebildet wird? Das kann als Ordnungswidrigkeit beanstandet werden.

Was ist der Unterschied zwischen ASA und Sicherheitsbeauftragten? Sicherheitsbeauftragte unterstützen im Arbeitsalltag die Unfallverhütung. Der ASA ist das Beratungsgremium.

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